Zuschläge für gering fügige Beschäftigte..
In unserer Firma arbeiten gering fügige Beschäftigte die für ihre Arbeit keine Zuschläge erhalten, normal Beschäftigte schon. Ist das rechtens und wenn nicht wo finde ich Gesetze dazu. Danke im Voraus
Community-Antworten (1)
05.11.2018 um 11:06 Uhr
Der Hebel ist erst einmal § 4 TzBfG. Danach ist die Benachteiligung wegen Teilzeit (und das ist auch die geringfügige Beschäftigung) untersagt. Es könnte aber sogar sein, dass gewisse Kollegen kein Interesse an den Zuschlägen haben, da sie an der 450 Euro Grenze hängen. Aber das lässt sich ja regeln
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