Hallo, könnt ihr mir vielleicht helfen???

Bei uns in der Firma, Chemie Branche, ist es notwendig eine Rufbereitschaft zu haben, einmal für das Tanklager und einmal für den Dampfkessel. Nun müssen die Kollegen die es betrifft auch während Brückentage sind Bereitschaft machen und müssen auch 3mal täglich einen Rundgang machen bzw die tägliche Kesselwartung machen. In meiner Ansicht widerspricht sich das da mit dem Urlaub. Gibt es Rechtssprechung zu den Punkt.

Danke schon Mal im vorraus