Erstellt am 23.12.2006 um 08:28 Uhr von Konrad
Hallo mano
habt ihr keinen Betriebsrat ?
Was steht im Arbeitsvertrag, wie ist das geregelt? Werden die gesetzlichen
Arbeitszeiten max 10 Stunden eingehalten?
Erstellt am 23.12.2006 um 15:46 Uhr von mano
Hallo Konrad
danke für deine antwort doch wir haben einen Betriebsrat doch der stellt sich unwissend,ab sagt frag die PDLsie meinte dann ÜBERSTUNDEN werden im neuen Jahr gegeben.Im Arbeitsvertrag steht Wöchentliche Arbeitszeit19,5Std da sechs Tage Woche
Samstag und Sonntag mit gerechnet wird auch nicht eingehalten .Mit der Antwort der Dienst muß gewährleistet sein
Erstellt am 23.12.2006 um 18:35 Uhr von Konrad
Hallo mano
schwache Leistung vom BR, der hat bei Mehrarbeit/ Überstunden Mitbestimmung.
Klar muss der Dienst gewährleistet sein, dafür gibt es einen Dienstplan oder eine Betriebsvereinbarung.
Der Dienstplan muss an den vereinbarten vertragl. Arbeitszeit der Mitarbeiter orientieren. Ständig Überstunden machen zu müssen darf nicht sein.
Es scheint so, dass ihr personell unterbesetzt seid, darum muss sich der BR kümmern!
Erstellt am 23.12.2006 um 19:24 Uhr von mano
Hallo Konrad
werd mich drum kümmern
danke hast mir gut geholfen .Frohe Weihnacht wünsche ich und einen Guten Rutsch ins neue Jahr
mano
Erstellt am 23.12.2006 um 19:27 Uhr von Fayence
mano,
es ist nicht im Sinne des §2 AlTzG, dass von den teilnehmenden AN überhaupt Überstunden geleistet werden!!!
Was möglich ist bzw. sein kann, sind Überstunden im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, auch während der aktiven Phase ATZ! Es gibt meines Wissens jedoch auch Tarifverträge, die Überstunden für ATZler gänzlich ausschliessen!