Bezahlt wird aber nur von 8 bis 12 Uhr. Für die Restzeit ist das Freischichtkonto zu belasten.
Ist das Zulässig? Wer kennt die entsprechende Rechtsprechungs §§?
Besten Dank im Voraus.
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch