Hallo, unsere GL hat die Abteilungsleiter zu einer betriebsinternen Schulung geladen. Die Schulung findet an keinem regulären Arbeitstag statt (Samstag) von 8 bis 17 Uhr.
Bezahlt wird aber nur von 8 bis 12 Uhr. Für die Restzeit ist das Freischichtkonto zu belasten.

Ist das Zulässig? Wer kennt die entsprechende Rechtsprechungs §§?

Besten Dank im Voraus.