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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungszeit nur halbe Arbeitszeit?

B
BRunbezahlt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere GL hat die Abteilungsleiter zu einer betriebsinternen Schulung geladen. Die Schulung findet an keinem regulären Arbeitstag statt (Samstag) von 8 bis 17 Uhr. Bezahlt wird aber nur von 8 bis 12 Uhr. Für die Restzeit ist das Freischichtkonto zu belasten.

Ist das Zulässig? Wer kennt die entsprechende Rechtsprechungs §§?

Besten Dank im Voraus.

6.22001

Community-Antworten (1)

S
Sertac

21.12.2006 um 00:30 Uhr

Erstmal ist festzustellen, was für ein Seminar dieser war. Betriebsbedingte Schulungen müssen vom AG voll bezahlt werden. Somit zählt dieser Samstag auch zum vollen Arbeitszeit!!!!

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