Schulungszeit nur halbe Arbeitszeit?
Hallo, unsere GL hat die Abteilungsleiter zu einer betriebsinternen Schulung geladen. Die Schulung findet an keinem regulären Arbeitstag statt (Samstag) von 8 bis 17 Uhr. Bezahlt wird aber nur von 8 bis 12 Uhr. Für die Restzeit ist das Freischichtkonto zu belasten.
Ist das Zulässig? Wer kennt die entsprechende Rechtsprechungs §§?
Besten Dank im Voraus.
Community-Antworten (1)
21.12.2006 um 00:30 Uhr
Erstmal ist festzustellen, was für ein Seminar dieser war. Betriebsbedingte Schulungen müssen vom AG voll bezahlt werden. Somit zählt dieser Samstag auch zum vollen Arbeitszeit!!!!
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