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Abmahnung wegen Zeitbetrug?

D
Dada82
Sep 2023 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, wir sind ein 5-köpfiges Betriebsrat Team und haben folgende Situation, die uns vor einer Herausforderung stellen: Ein neuer Arbeitskollege ist für 3 Wochen zu einer Fortbildung gefahren und hat während des Unterrichts E-Mails beantwortet, Anträge bearbeitet und auch mit Kollegen über Teams kommuniziert. Dies hat er gemacht, da sein Vorgesetzter ihn aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens vor der Schulung gebeten hat, für sich zu prüfen, ob er nicht in der Zeit der Schulung zusätzliche Arbeiten übernehmen kann. Damit meinte der Vorgesetzte aber die freie Zeit nach den Schulungseinheiten in den drei Wochen. Dieser Kollege hat seinen Vorgesetzten nach der Schulung einen Zeit-Korrekturbeleg in unserem HR-System zugesandt, bei denen er diese Stunden, die er während der Schulungszeit geleistet hat, gutgeschrieben haben möchte.

Dieser Korrekturbeleg wurde vom Vorgesetzten nach Rücksprache mit dem Kollegen abgelehnt. Dieser hatte ihm bei der Rückfrage zu den Korrekturen erklärt, dass diese Zeiten während der Unterrichtseinheiten angefallen seien. Begründung Vorgesetzter für die Ablehnung: „Es können nicht zusätzlich Stunden gutgeschrieben werden, die während der bereits vergüteten Arbeitszeit (hier Schulungszeit) anfallen.“

Danach ist der betreffende Kollege zum Personal gegangen und hat gefragt, wie er sich die Stunden gutschreiben lassen kann. In diesem Gespräch hat der Kollege zuerst erwähnt, dass die Zeiten während der Schulungszeit erbracht wurden, dann aber gesagt, sie seien vor und nach der Schulung angefallen. In Nachgang wurde dann Seitens des Unternehmens eine Abmahnung wegen Arbeitszeitbetruges ausgesprochen.

Fällt dieses Handeln bereits unter den Tatbestand des Zeitbetrugs oder kann argumentiert werden, dass der Kollege die Anweisung ggf. nicht richtig verstanden hat? Zudem fragen wir uns, ob dies bereits als Zeitbetrug gewertet werden kann da die Stunden ja vom Vorgesetzten freigegeben werden müssen (in diesem Fall wurden sie mit Begründung abgelehnt). Der Kollege sieht ein, dass es sich in diesem Fall um eine Doppelte Zeit Gutschrift handeln würde, betont aber auch, dass ein Teil der beantragten Stunden auch nach Ende der regulären Schulungszeit angefallen ist und er die Bitte um Unterstützung während der Fortbildung so verstanden hätte, dass die zusätzliche Arbeit auch so erledigt werden soll.

Wir würden uns über Rückmeldung freuen. Vielen Dank!

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Community-Antworten (13)

C
celestro

20.09.2023 um 15:37 Uhr

Etwas falsch zu verstehen, bringt ihm nichts ... denn er hat ja offensichtlich ziemlich viel Arbeit während der Unterrichtseinheiten erbracht.

Er kann jetzt natürlich hingehen und sagen "ne, stimmt nicht ... war davor / danach" ... aber das wäre Betrug (wenn es nicht so war).

Der Vorgesetzte hat hier mEn kein Recht, solche Anweisungen zu geben. Und daher musste der MA dem auch nicht nachkommen. Vielleicht hätte er ein Recht, zusätzliche Stunden gutgeschrieben zu bekommen. Aber da ist viel Betrugspotenzial vorhanden. Ob man da ne Abmahnung riskieren will?

M
Muschelschubser

20.09.2023 um 16:05 Uhr

Mehrere Fehler in einem...

Er ist für eine Schulung freigestellt, und allein die Frage ob während dieser Zeit Arbeiten erledigt werden können, geht eigentlich schon nicht.

Wenn dann hätte man das über angeordnete Überstunden vor oder nach der Schulungszeit, unter Einhaltung des MBR versuchen können, dann wäre die Zeit auch zusätzlich gutzuschreiben gewesen.

Wird die geforderte Arbeit aber während dieser Freistellung erbracht, ist sie auch nicht zusätzlich nochmal zu vergüten. Bis dahin hätte man noch sagen können, er hätte die Anweisung vielleicht falsch verstanden und es wäre m.E. mit der Ablehnung seines Antrags erledigt gewesen.

Das Problem des AN war wohl eher, dass er seine Aussage dahingehend korrigiert hat dass er außerhalb der Schulungszeiten gearbeitet hätte. Einen offensichtlicheren Versuch der Täuschung, als sich in einen solchen Widerspruch zu verstricken, gibt es wohl nicht.

Insofern befürchte ich, dass er mit dieser Abmahnung leben muss.

C
celestro

20.09.2023 um 16:37 Uhr

bzw. könnte es auch ein "Missversändnis" beim Vorgesetzten gewesen sein ... dann könnte er durch Nachweis "welche Stunden er wirklich vor / nach der Schulung erbracht hat" sich diese ggf. noch eintragen lassen.

W
WackleDackle

20.09.2023 um 16:39 Uhr

Ich schätze, dass spätere Ändern seiner Aussagen, wann die Arbeiten erbracht wurden, waren gelinde gesagt etwas ungeschickt. Da er ja nur eine Abmahnung erhalten hat, würde ich es für mich persönlich unter "Lesson learned" abhaken. Eventuell noch einen Widerspruch zur Abmahnung der Personalakte beilegen lassen. Und das nächste mal - vor allem wenn Unklarheiten bestehen - immer schriftlich per Mail noch einmal nachfragen. Wenn der Chef dann schreibt, dass er es nach der Schulung zu erledigen hat, ist er ja auf der sicheren Seite.

Zumal der Chef es ja auch nicht wirklich angeordnet hat (so wie du es beschrieben hast): "da sein Vorgesetzter ihn [...] gebeten hat, für sich zu prüfen, ob er nicht in der Zeit der Schulung zusätzliche Arbeiten übernehmen kann."

Nachträgliche Gutschrift der Zeiten sehe ich auch nur für Arbeiten die nachweislich nach der Schulungszeit erbracht wurden. Dies könnte man ja in machen Bereichen gut nachvollziehen (E-Mail Datum&Uhrzeit, Teams Datum & Uhrzeit, etc.)

G
GabrielBischoff

20.09.2023 um 17:01 Uhr

Im Endeffekt hat er nachweisbar gelogen, ich würde es gut sein lassen.

Das fällt unter "keine gute Tat bleibt unbestraft". Die Botschaft für die Zukunft ist klar - wenn Schulung ist dann ist Schulung.

T
Tagträumer1

21.09.2023 um 07:03 Uhr

Der Vorgesetzte hat nichts angewiesen, der MA "solle lediglich die Möglichkeit prüfen".

Klarer Fall einer Abmahnung, schon dreist sich Mails checken/schreiben vergüten lassen zu wollen, völlig normal auf Seminaren, insbesondere bei einem 3 Wochen Lehrgang. Und selbstverständlich telefoniert man auch mal während der Pause und gibt Hinweise.

J
jutti1965

21.09.2023 um 09:35 Uhr

völlig normal auf Seminaren, insbesondere bei einem 3 Wochen Lehrgang. Und selbstverständlich telefoniert man auch mal während der Pause und gibt Hinweise.

Bullshit !!!!

T
Tagträumer1

21.09.2023 um 09:45 Uhr

Mit BR Brille ist Dienst nach Vorschrift die Normalität, ich vergaß. Hat man einen größeren Horizont, ist es völlig normal!

D
DummerHund

21.09.2023 um 10:54 Uhr

Und wenn man am Tag träumt sieht man halt nicht den Horizont.

M
Muschelschubser

21.09.2023 um 11:27 Uhr

Die BR-Brille hat eben die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Urteilen und Tarifverträgen im Blick. Und nicht nur im Blick, sondern auch als Hauptaufgabe.

Dass sich "kreative" Arbeitgeber dadurch manchmal benachteiligt fühlen, liegt in der Natur der Sache.

Nur ist nicht jeder kognitiv in der Lage, das so zu erfassen. Deshalb ist die sachliche Ebene auch oft schnell verlassen und es kommt zu persönlichen Anfeindungen.

That's life...

E
enigmathika

21.09.2023 um 12:27 Uhr

"Der Vorgesetzte hat nichts angewiesen, der MA "solle lediglich die Möglichkeit prüfen"."

Klar, der Mitarbeiter hätte sicherlich auch "nein" sagen können. Und Tagträumer1 hätte dann einen anderen Grund gehabt, auf die "faulen Arbeitnehmer " zu schimpfen.

"Und selbstverständlich telefoniert man auch mal während der Pause und gibt Hinweise."

Und selbstverständlich lässt man sich diese Pause trotzdem von der Arbeitszeit abziehen...

Alles für den Dackel, alles für den Club!

T
Tagträumer1

21.09.2023 um 12:58 Uhr

Deswegen werden solche Leute wie Du nie in Verantwortung kommen, geschweige denn eine Firma führen. ;-)

Immer nur dagegen zu sein, ist eben auch keine Lösung, sondern behindert betriebliche Abläufe.

M
Muschelschubser

21.09.2023 um 13:09 Uhr

Nein, man stellt betriebliche Abläufe auf rechtssichere Beine um Konflikte zu vermeiden.

Ich weiß, welche Leistungen in Abteilungen erbracht werden, in denen von den AL mit der Angst der Beschäftigten gespielt wird.

Das führt zu hohen Krankenständen, Fluktuation und der Bereitschaft, lediglich Dienst nach Vorschrift zu vollziehen.

Ist das wirklich im Sinne der AG?

Da sollte man an seine Führungskräfte schon etwas mehr Anforderungen stellen, als nur die Fähigkeit, Druck auszuüben.

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