Erstellt am 19.12.2006 um 20:30 Uhr von Clemi
Ich finde es kritisch, wenn der Vorgesetzte automatisiert nachschauen kann, ob ein MA die Unterweisung durchgeführt hat oder nicht. Was soll denn dann passieren? Abmahnung für alle, die nicht innerhalb von 4Wochen die Unterweisungen durchgeführt haben? Kündigung nach 6Wochen?
Vielleicht sollte man sich fragen, ob man eine solche Veranstaltung interessanter gestaltet.
Aber bloß keine automatische Kontrolle.
Erstellt am 19.12.2006 um 22:11 Uhr von Fayence
der hagener,
darf ich einmal erfragen ob diese Frage als AG, AN oder als BR gestellt wurde?
Bestimmte Schulungen werden bei uns ebenfalls online abgewickelt; allerdings steht dafür nur ein gewisses Zeitfenster zur Verfügung.
Die Kontrolle erfolgt in unserem Fall, indem zu einzelnen Kapiteln Fragen beantwortet werden müssen. Und nur wenn alle Fragen oder ein festgelegter prozentualer Anteil der Fragen korrekt beantwortet wurde, kann diese Schulung/Unterweisung abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss wird eine Bestätigung generiert, welche der AN ausdrucken kann. Der AG erhält einen Statusbericht, wer die Schulung absolviert hat und wer nicht. Er erhält jedoch keine personenbeziehbaren Daten darüber, wer wie lange gebraucht oder wie viele Fehler gemacht hat.
Die Erfahrungen sind positiv, der BR wurde bei Einführung involviert, die entsprechende Software ist gut und läuft über den Server eines externen Anbieters.
"Aber bloß keine automatische Kontrolle." >> Kann ich als Pauschalaussage nicht nachvollziehen!
Erstellt am 19.12.2006 um 22:25 Uhr von der hagener
Ich bin BR im ASA Ausschuss.
Was ist das für ein Programm das ihr benutzt?
Wir testen im moment den WEKA-Webtrainer.
Erstellt am 19.12.2006 um 22:45 Uhr von Fayence
Eine solche Online-Unterweisung steht bei mir zwar aktuell an, habe mich aber noch nicht eingeklinkt und komme im Moment nicht auf den Namen. Kann ich aber nachreichen!
Erstellt am 20.12.2006 um 07:56 Uhr von betriebsratten
Unterweisungen zu welchem Thema? Im Bereich des Arbeitsschutzes, insbesondere der GefahrstoffVO, steht explizit im Gesetz dass Unterweisungen MÜNDLICH zu erfolgen haben, damit der Unterwiesene Gelegenheit zur Rückfragen hat etc.
Erstellt am 20.12.2006 um 22:33 Uhr von paula
bei uns läuft es auch sehr positiv seit jahren. der ablauf ist fast wie bei fayence. ich persönlich finde es auch wichtig dass der AG nachhält dass diese schulungen durchlaufen werden. auch uns als BR ist daran gelegen, dass schulungen durchgeführt werden
Erstellt am 21.12.2006 um 13:34 Uhr von waschbär
Hi,
ich hasse "Unterweisungen via PC" und finde Sie voll daneben , auch wen ich selber daran schuld bin :-)
Einschlafende AN´s sind bestimmt kein Grund aufd EDV zu wechseln eher den Seminarleiter .-)
Bin eben für menschliche nähe .-)
Ausserdem Unterweise ich selber, da Pennt keiner ein, Lebendiges Lernen ! > Und Waschbär Live eben :-)