Arbeitszeit; Nach ca. jeder zweiten Frühschicht sind zur Zeit sämtliche Schulungen, Teamgespräche, Arbeitsschulungen und Unterweisungen - zulässig?
Wie ist das? Ich arbeite im Contischichtsystem, jeweils 2 Früh, Spät und Nacht. Nach ca. jeder zweiten Frühschicht sind zur Zeit sämtliche Schulungen, Teamgespräche, Arbeitsschulungen und Unterweisungen. Jedesmal ist man 9-10h auf Arbeit, gerade nach der Frühschicht, da dass die einzige Schicht ist, um was vom Tag zu haben, zwecks privater Erledigungen. Wie ist das laut Arbeitszeitgesetz? Darf der AG das einfach so festlegen?
Community-Antworten (2)
10.02.2010 um 17:39 Uhr
Das Arbeitszeitgesetz gilt und ist zu beachten. Notfalls kann man sich an die zuständigen Aussichtbehörden (i.d.R. Regierungspräsidium) wenden bei Verstößen gegen das ArbZG. Diese prüfen und behandlen vor allem Anfragen/ Anzeigen vertraulich.
10.02.2010 um 19:20 Uhr
fussel, Jedesmal ist man 9-10h auf Arbeit das verstößt nicht zwingend gleich gegen das ArbZG, denn:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Habt ihr einen BR?
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