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Arbeitszeit; Nach ca. jeder zweiten Frühschicht sind zur Zeit sämtliche Schulungen, Teamgespräche, Arbeitsschulungen und Unterweisungen - zulässig?

F
fussel
Jan 2018 bearbeitet

Wie ist das? Ich arbeite im Contischichtsystem, jeweils 2 Früh, Spät und Nacht. Nach ca. jeder zweiten Frühschicht sind zur Zeit sämtliche Schulungen, Teamgespräche, Arbeitsschulungen und Unterweisungen. Jedesmal ist man 9-10h auf Arbeit, gerade nach der Frühschicht, da dass die einzige Schicht ist, um was vom Tag zu haben, zwecks privater Erledigungen. Wie ist das laut Arbeitszeitgesetz? Darf der AG das einfach so festlegen?

3.99002

Community-Antworten (2)

E
Erwin

10.02.2010 um 17:39 Uhr

Das Arbeitszeitgesetz gilt und ist zu beachten. Notfalls kann man sich an die zuständigen Aussichtbehörden (i.d.R. Regierungspräsidium) wenden bei Verstößen gegen das ArbZG. Diese prüfen und behandlen vor allem Anfragen/ Anzeigen vertraulich.

N
nicoline

10.02.2010 um 19:20 Uhr

fussel, Jedesmal ist man 9-10h auf Arbeit das verstößt nicht zwingend gleich gegen das ArbZG, denn:

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Habt ihr einen BR?

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