Rufbereitschaft bei TV-V - gibt es gesetzliche Höchstgrenze für die länge von Rufbereitschaftsdiensten?
Wir haben bei uns im Unternehmen den Tarifvertrag Versorgung kurz TV-V. nun kommt es vor das manche Kollegen bis zu 3 Wochen am Stück Rufbereitschaft machen und das mehrmals im Jahr. Gibt es eine Gesetzliche höchstgrenze für Die länge von Rufbereitschaftsdiensten? Im BMTG/BAT war das mit höchstens 2 Wochen geregelt. Im TV-V steht dazu nichts. Oder müssten wir das jetzt in einer Betriebsvereinbarung regeln? Wer kann helfen?
Community-Antworten (2)
19.12.2006 um 23:53 Uhr
@hagener Sprichst Du vom TVöD BT-V? Dann wäre es kein Wunder das hierzu nix geregelt ist: Rufbereitschaften zählen (momentan) nicht als Arbeitszeit.
20.12.2006 um 07:50 Uhr
Im TV-V ist in dieser Richtung nichts festgelegt. Solltet daher dies dringend in einer Betriebsvereinbarung regeln, die allen Kollegen gerecht wird. Bei uns gilt eine Woche und das läuft seit fünf Jahren ausgezeichnet.
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