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Fristen zur Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit?

P
pegricc
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit Mai neu in unserem BR. Nun wird darüber gesprochen, dass MA einer Abteilung von derzeit 39h auf 30h wöchentlich heruntergestuft werden sollen. Welche Fristen muß der AGe einhalten? Darf die Änderung kurzfristig erfolgen? Kann dies als Änderungskündigung gewertet werden und gelten da die Kündigungsfristen von 2 Monaten zum Monatsende? (Betriebszugehörigkeit 6 Jahre)

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Community-Antworten (4)

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Lotte

18.12.2006 um 22:33 Uhr

pegricc, soll die Arbeit vorübergehend verkürzt werden, soll Kurzarbeit eingeführt werden? Trifft also BetrVG §87(1) 3. zu?

P
pegricc

18.12.2006 um 23:06 Uhr

nein, die wöchentliche arbeitszeit soll dauerhaft gekürzt werden

L
Lotte

18.12.2006 um 23:14 Uhr

pegricc, habt Ihr keinen TV?

K
Konrad

19.12.2006 um 08:53 Uhr

Eine einseitige Reduzierung der wöchentl. Arbeitszeit durch den AG, auch im Wege des Direktionsrecht, ist nicht möglich. Hierzu muss eine beiderseitige Arbeitsvertragsänderung erfolgen. Dazu müsste der AN zustimmen. Damit wäre vermutlich auch ein erheblicher Verdienstausfall verbunden. Siehe auch LAG Bremen 4 SA 2/99

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