Ich bin seit Mai neu in unserem BR. Nun wird darüber gesprochen, dass MA einer Abteilung von derzeit 39h auf 30h wöchentlich heruntergestuft werden sollen. Welche Fristen muß der AGe einhalten? Darf die Änderung kurzfristig erfolgen? Kann dies als Änderungskündigung gewertet werden und gelten da die Kündigungsfristen von 2 Monaten zum Monatsende? (Betriebszugehörigkeit 6 Jahre)