Erstellt am 18.12.2006 um 21:33 Uhr von Lotte
pegricc,
soll die Arbeit vorübergehend verkürzt werden, soll Kurzarbeit eingeführt werden? Trifft also BetrVG §87(1) 3. zu?
Erstellt am 18.12.2006 um 22:06 Uhr von pegricc
nein, die wöchentliche arbeitszeit soll dauerhaft gekürzt werden
Erstellt am 18.12.2006 um 22:14 Uhr von Lotte
pegricc,
habt Ihr keinen TV?
Erstellt am 19.12.2006 um 07:53 Uhr von Konrad
Eine einseitige Reduzierung der wöchentl. Arbeitszeit durch den AG, auch im Wege des Direktionsrecht, ist nicht möglich.
Hierzu muss eine beiderseitige Arbeitsvertragsänderung erfolgen. Dazu müsste der AN zustimmen.
Damit wäre vermutlich auch ein erheblicher Verdienstausfall verbunden.
Siehe auch LAG Bremen 4 SA 2/99