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Ist eine Änderung von Teil -auf Vollzeitarbeit und freiwillige Kürzung der wöchentlichen Arbeitszeit immer Mitbestimmungspflichtig?

W
Wuschel
Jan 2018 bearbeitet

Moin, ist eine Änderung von Teil -auf Vollzeitarbeit und freiwillige Kürzung der wöchentlichen Arbeitszeit immer Mitbestimmungsplichtig?Welcher § im Betriebsverfassungsgesetz greift da?

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Community-Antworten (2)

N
nidis

26.07.2005 um 12:41 Uhr

Hallo Wuschel! In Betracht kommt eine Mitbestimmung nach § 99 BetrVG. Einer Entscheidung des ersten Senats vom 28.04.1998 kann man entnehmen das bei einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit der BR nach § 99 BetrVG zu beteiligen ist. Durch die Erhöhung könnten nämlich Zustimmungsverweigerungsgründe entstehen die bei der ursprünglichen Zustimmung noch nicht hätten berücksichtigt werden können.

O
otto

26.07.2005 um 23:43 Uhr

Hallo Wuschel! Dasselbe gilt - grundsätzlich - auch im umgekehrten Fall bei einer Kürzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Ausnahme: Der Arbeitnehmer macht seinen Rechtsanspruch auf Reduzierung seiner Arbeitszeit nach § 8 TzBfG geltend.

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