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Bündelung AT-Leistungen

K
koller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere GF hatte uns vor kurzem in einer Besprechung als zusätzlichen Tagesordnungspunkt ein neues Thema aufgedrückt, die Bündelung einiger außertariflicher Zulagen zu einer Gesamtsumme (Essensmarken, AT-Urlaubsgeld und Fahrtkostenzuschuss). Begründung: Die gesetzlichen Änderungen beim Fahrtkostenzuschuss ab 2007.

Die Informationen waren zwar dürftig - die Präsentation aber so bestechend, dass sich meine Kollegen davon haben überzeugen lassen. Obwohl keine Infos zu Auswirkungen auf die Sozialabgaben oder gar eine Modellrechnung gezeigt wurde, hat der BR zugestimmt. Allerdings ist noch keine Vereinbarung unterzeichnet worden, aber die GF hat das ganze in einer Betriebsversammlung so verkündet. Bei Widerstand wurde uns nur die Streichung des AT-Urlaubsgeldes angeboten.

Jetzt ist die Belegschaft sauer, weil etliche mit hohem Fahrtkostenzuschuss Miese machen - und wir im BR sind ratlos.

-> Da uns nun im nachhinein die Informationen nicht ausreichend erscheinen, fragen wir uns, ob wir daran noch was ändern können. "Umfassend und vollständig zu informieren..." §80 (2) BetrVG.

Sorry, wenn diese Frage für viele heutzutage kein Thema ist, unserem Unternehmen geht es wirtschaftlich sehr gut.

MfG

6.27301

Community-Antworten (1)

T
Tamirasun

18.12.2006 um 10:05 Uhr

Hallo Koller,

also ich kann Dir da mit Sicherheit keine genauen Hinweise geben, aber was mich zum Nachdenken brachte, Du schreibst: Eure GF hätte in einer Besprechung einen Tagesordnungspunkt aufgedrückt.... Nun, was war das für eine Besprechung? Bei einer BR-Sitzung kann er nichts ergänzen, das kann nur der Vorsitzende und das Gremium. Auch bei einem Monatsgespräch kann er den Punkt zwar aufnehmen lassen, aber dort wird er nur besprochen. Eine solche Änderung ( wenn es sich um Dinge handelt die ihr schon lange so handhabt oder sie eine Mehrheit der Belegschaft betrifft) ist meines Erachtens per Antrag beim Betriebsrat einzureichen.

Auch wenn der BR in dieser ´Besprechung´genickt hat, so ist dies ja nicht in Folge eines Antrags geschehen.

Da es sich aber um AT-Zulagen handelt, kann es oder wird es bestimmt so sein, daß der AG dies ja freiwillig macht, dann gehe ich davon aus, müßte er überhaupt keinen Antrag stellen. Bzw. ist dies durch Euch zu prüfen...ob es nötig ist.

Es gestaltet sich halt schwer, wenn es sich um Außer Tarifliche Zulagen oder sonstiges handelt, das gebe ich zu. Am Besten mal einen Anwalt befragen oder einen Gewerkschaftssekretär...

Hoffe ich konnte ein bißchen weiterhelfen.

Lg

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