Erstellt am 29.10.2018 um 17:53 Uhr von kratzbürste
§ 23 Abs 3 BetrVG. Da wäre auch ein Eilantrag möglich.
Erstellt am 29.10.2018 um 20:21 Uhr von basilica
Zusätzlich ggf schriftliche Info des BR an alle Kollegen, was der BR genehmigt hat und daß mitbestimmungswidrige Arbeitsanweisungen des AG von der Belegschaft sanktionslos ignoriert werden dürfen, ggf garniert mit Zitat aus dem Fitting § 87 Rn 605. siehe auch § 87 Rn 161, § 87 Rn 599, § 87 Rn 610, § 74 Rn 36, § 33 Rn 59
Vielleicht reicht es ja schon, Flugblattaktion bzw Eilantrag dem AG nur anzudrohen.