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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG hält sich nicht an Absprache bei Überstunden

H
Hawai
Nov 2018 bearbeitet

Nach Verhandlungen mit unseren AG zu Überstunden am Samstag haben wir unter der Bedingung zugestimmt nur 1 Samstag zu arbeiten unter der Bedingung das vorher alle betroffenen Personen dazu befragt werden und eine entsprechende Vergütung stattfindet. Heute kam eine Anweisung zu der Sammstagsarbeit ohne sich an die Vereinbarung zu halten. Was können wir tun und welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

29.10.2018 um 18:53 Uhr

§ 23 Abs 3 BetrVG. Da wäre auch ein Eilantrag möglich.

B
basilica

29.10.2018 um 21:21 Uhr

Zusätzlich ggf schriftliche Info des BR an alle Kollegen, was der BR genehmigt hat und daß mitbestimmungswidrige Arbeitsanweisungen des AG von der Belegschaft sanktionslos ignoriert werden dürfen, ggf garniert mit Zitat aus dem Fitting § 87 Rn 605. siehe auch § 87 Rn 161, § 87 Rn 599, § 87 Rn 610, § 74 Rn 36, § 33 Rn 59

Vielleicht reicht es ja schon, Flugblattaktion bzw Eilantrag dem AG nur anzudrohen.

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