Erstellt am 23.04.2018 um 15:26 Uhr von MaJoK
Hm Hansen du hast was für eine Funktion in der Firma, Arbeitnehmer oder Leitender Angestellter?
Sorry wer als "Führungskraft" so einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte auch in der Lage sein dies mit seinem Arbeitgeber abzuklären und wie angedeutet dieses Forum dient Betriebsräten zur Durchsetzung von Interessen von Arbeitnehmern :)
Erstellt am 23.04.2018 um 15:45 Uhr von celestro
gibt es bei Euch eigentlich überhaupt irgendwas, das vernünftig läuft ?
Also man kann vereinbaren, daß z.B. bis zu 20 Überstunden jeden Monat mit dem Gehalt abgegolten sind.
Erstellt am 23.04.2018 um 15:59 Uhr von rako1966
Es kommt auf den Begriff "Führungskraft" an. Handelt es sich dabei NICHT um leitende Angestellte (und deren gibt es weniger als man denkt), unterliegen sie der Mitbestimmung des BR nach §87 BetrVG, also bei der Festsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit und der vorübergehenden Veränderung (Überstunden!) der Arbeitszeit. Somit liegt es in der Macht des BR diesen Zustand mit zu regeln. Dazu muss der BR über den Inhalt der Arbeitsverträge (regelmäßige Arbeitszeit) informiert werden. Da 30 Personen betroffen sind, handelt es sich auch um kollektivrechtliche Angelegenheiten was §87 voraussetzt.
Für tatsächlich leitende Angestellte (§5 (3) ff. BetrVG) ist der BR außen vor.
Rechtlich: http://lmgtfy.com/?q=unentgeltliche+%C3%BCberstunden+bag
Erstellt am 23.04.2018 um 16:52 Uhr von Hansen
Hallo,
es handelt sich hierbei nicht um leitende Angestellte.
Gruss Hansen
Erstellt am 23.04.2018 um 17:15 Uhr von RoterFaden
Dann wäre eine Vertragspassage, bei der "pauschal" alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten wären, unwirksam.
Wie Celestro schon schreibt, muss vernünftigerweise eine konkrete Zahl vereinbart werden. (Und selbst hier spielt die Höhe des Gehalts eine Rolle. Je höher, desto mehr
an Streichung "erlauben" die Richter dem AG.)
Die Betroffenen hätten natürlich die Möglichkeit, diese Überstunden erst gar nicht zu machen...
oder der BR lehnt die Mehrarbeit ab...
Ansonsten unterliegt es jedem selbst, die Summe einzuklagen -
wird wahrscheinlich unter das Individualrecht fallen.
Erstellt am 23.04.2018 um 17:20 Uhr von Hansen
Hallo,
also wenn dies schriftlich vorliegt, dann kann der AG bis zu 20Std. vereinbaren?
Gehen auch höre Std.?
Ich habe gerade auf der Internetseite auch Interessante Punkte gefunden:
https://www.focus.de/finanzen/recht/arbeitsrecht-alle-ueberstunden-abgegolten-so-nicht-7-mehrarbeits-urteile-die-sie-kennen-sollten_id_6540384.html
Hier finde ich Punkt 5 Interessant, aber das sagtet Ihr ja auch.
GRuss Hansen
Erstellt am 23.04.2018 um 17:22 Uhr von RoterFaden
>also wenn dies schriftlich vorliegt, dann kann der AG bis zu 20Std. vereinbaren?<
Machen kann er viel, noch dazu wenn der AN unterschreibt und nichts einklagt.
Eine Stundenanzahl kann dir hier vermutlich niemand nennen, das kommt auf Aufgabengebiet, Verantwortung und die höhe des Gehalts an.
Erstellt am 23.04.2018 um 17:30 Uhr von Pickel
"D.h. die Führungskräfte schenken der Firma ca. 9.000 Stunden pro Jahr. "
Sie haben als Ausgleich doch ein höheres Gehalt erhalten.
20 Stunden / Monat sind auch nur ca. als eine pro Arbeitstag. Das ist durchaus möglich.
Erstellt am 24.04.2018 um 11:48 Uhr von Hansen
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich bin schlauer geworden! :)
Gruss Hansen