Hallo,

der BR hat vom Arbeitgeber eine Aufstellung der Resturlaubstage, sowie einen Plan zur Gewährung der Resturlaube bis 31.03. des Folgejahres angefordert.
Der AG verweigert diese Aufstellung bzw. den Plan mit der Begründung, der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters seien "Persönliche Daten" und der AG hätte in dieser Frage keine Informationspflicht. Ist dem wirklich so? - Fakt ist, daß der AG den Urlaub im Jahr nur teilweise genehmigt und somit bei den meisten der 150 Mitarbeiter am 31.12. Resturlaub
in nicht geringer Höhe ansteht.