Erstellt am 15.12.2006 um 09:03 Uhr von Konrad
War der beantragte Urlaub bereits genemigt,
als die Buchung erfolgte? Nein ?
War die Urlaubssperre bereits bekannt ? Ja ?
Wenn das so ist, ist die Urlaubssperre einzuhalten, wenn AG die Stornokosten trägt
Erstellt am 15.12.2006 um 10:08 Uhr von Konrad
@ Ramses II
was ist den das für ne Aussage ? Keine !
Erstellt am 15.12.2006 um 12:45 Uhr von Monika
Ramses II,
klär uns auf, so Du es besser weißt, das hilft garantiert weiter.
Erstellt am 16.12.2006 um 10:26 Uhr von Konrad
@Ramses II lesen !!! deine Aussagen sind so "wachsweich" und unbestimmt.
Meine Aussage ist im Kern keine andere als deine, nur eben konkreter auf die
Frage abgestellt, dazu gibt es auch LAG und BAG Urteile.
Es ist eigenes Risiko den Urlaub zu buchen, ohne die Genehmigung zu haben.
Wenn der AG wie in der Frage die Stornokosten übernehmen möchte,
ist doch ein Schuldeingeständnis!
Erstellt am 18.12.2006 um 09:18 Uhr von tosca
Der Urlaub war nicht genehmigt aber abteilungsintern geregelt, da dies jahrelang genügte.
Niemand mußte so wirklich fragen, jetzt aber ist Fa. übergegangen an andere Fa. daher der Wandel.