Urlaubssperre bei bereits gebuchtem Urlaub
Wie verhält es sich wenn urlaubssperre für bestimmten zeitraum verhängt wird, Mitarbeiter aber bereits für diesen Zeitraum Urlaub gebucht hat. Ist Mitarbeiter verpflichtet Sperre einzuhalten wenn AG Kosten der Stornierung trägt?
Community-Antworten (5)
15.12.2006 um 10:03 Uhr
War der beantragte Urlaub bereits genemigt, als die Buchung erfolgte? Nein ? War die Urlaubssperre bereits bekannt ? Ja ?
Wenn das so ist, ist die Urlaubssperre einzuhalten, wenn AG die Stornokosten trägt
15.12.2006 um 11:08 Uhr
@ Ramses II
was ist den das für ne Aussage ? Keine !
15.12.2006 um 13:45 Uhr
Ramses II,
klär uns auf, so Du es besser weißt, das hilft garantiert weiter.
16.12.2006 um 11:26 Uhr
@Ramses II lesen !!! deine Aussagen sind so "wachsweich" und unbestimmt.
Meine Aussage ist im Kern keine andere als deine, nur eben konkreter auf die Frage abgestellt, dazu gibt es auch LAG und BAG Urteile.
Es ist eigenes Risiko den Urlaub zu buchen, ohne die Genehmigung zu haben.
Wenn der AG wie in der Frage die Stornokosten übernehmen möchte, ist doch ein Schuldeingeständnis!
18.12.2006 um 10:18 Uhr
Der Urlaub war nicht genehmigt aber abteilungsintern geregelt, da dies jahrelang genügte. Niemand mußte so wirklich fragen, jetzt aber ist Fa. übergegangen an andere Fa. daher der Wandel.
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