Ausnahmen bei Urlaubssperre?
gibt es ausnahmen bei urlaubssperren, evtl. Familien mit Kindern?
Community-Antworten (4)
14.12.2006 um 15:35 Uhr
Hallo tosca Fristen für eine Urlaubssperre gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss allerdings bei der Verhängung einer Urlaubssperre auch die Interessen seiner Arbeitnehmer berücksichtigen. Von daher gilt allgemein für eine Urlaubssperre folgendes: Existiert ein Betriebsrat, kann eine Urlaubssperre wirksam nur in Abstimmung mit dem Betriebsrat ausgesprochen werden.
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrates darf der Arbeitgeber keine Urlaubssperre verhängen.
Gibt es im Betrieb keinen Betriebsrat, so kann der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter rechtzeitig mitteilen, dass eine Urlaubsnahme in bestimmten Zeiträumen aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist. Diese Mitteilung sollte so rechtzeitig erfolgen, dass der Arbeitnehmer seine Urlaubsplanung darauf abstellen kann.
Im übrigen ist wichtig, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgewährung hat. Der Arbeitgeber darf nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub nur verweigern, wenn der Urlaubsnahme dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter, die schutzwürdiger sind, vorgehen. Der Arbeitgeber muss also in jedem Einzelfall seine Urlaubssperre begründen. Familien mit Kindern sind in den Schulferien auf jeden Fall schutzwürdiger.
Gruß Konrad
14.12.2006 um 15:56 Uhr
tosca,
grundsätzlich ist die "urlaubssperren" EINE AUSNAHME und nicht anders rum !!!!!!!
Trette mal deinen Br auf die Füsse !!!
und ja grade bei Sozialen gründen gibt es immer wieder ausnahmen !
14.12.2006 um 16:14 Uhr
Hallo! Wir haben bei uns zwar auch einen Betriebsrat, aber eine generelle Urlaubssperre von 5 Wochen gibt es trotzdem - nämlich am BR vorbei. das steht bei jedem im Arbeitsvertrag drin. Ausnahmen gibt es natürlich auch vereinzelt - "Nasenprämie". Ich hab auch zwei Kinder und wollte so gerne mal skifahren gehen, habe darüber mit meinem BR unterhalten - der sagt ganz klar: Keine Chance, da der AG immer eine Situation konstruieren kann, wo dann eine betriebsbedingte Ablehnung schlüssig wäre :-))
14.12.2006 um 16:40 Uhr
Hi arbeitsknecht co Rames II,
Ich kann mir auch einiges vorstellen besonders wenn keiner mehr Vernünftig Verhandeln kann.
Richtung > Immer die gleichen ? Keine gegenwehr ?
Arbeitsknecht dein BR soll nicht rum maulen was der AG alles macht am BR vorbei der BR soll mal sehen was man dagegen machen kann !
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