Arbeitszeit ändern - Mitbestimmungsrecht?
Hallo GF will Arbeitzseiten ändern,das wir einmal 30 stunden Arbeiten und die Woche darauf 50 stunden.Die GF meint mann müsse denn Betriebsrat nur informieren und das wärs.Aber wir haben doch Mitbestimmungsrecht oder?und wenn wir nicht damit einverstanden sind was können wir dagegen tuen.
Community-Antworten (10)
13.12.2006 um 21:07 Uhr
@barca62, klarer Fall von Mitbestimmung! § 87, IV, 2. BetrVG Fitting
13.12.2006 um 21:12 Uhr
Vielen Dank Mona-Lisa also wenn wir morgen zur GF eingeladen werden können wir sie mit § 87, IV, 2. BetrVG Fitting konfrontieren:und wenn die GF meint sie können das durchsetzen und wir sind dagegen.Bitte um Rat
13.12.2006 um 21:16 Uhr
gibt es in euren arbeitsvertägen eine durchschnittlichen wöchentliche arbeitszeit über einen festgelegten zeitraum oder ist eine feste wöchentliche arbeitszeit definiert?
13.12.2006 um 21:20 Uhr
ihn meine steht die arbeitszeit beträgt 40 stunden die woche bei den neu eingestellten weiss ich nicht.
13.12.2006 um 21:30 Uhr
dann bin ich der gleichen meinung, wie mona-lisa. habt ihr eine betriebsvereinbarung zu arbeitszeitkonten oder dienstzeiten?
13.12.2006 um 21:31 Uhr
@ella, wohl kaum......
13.12.2006 um 21:33 Uhr
Dann meine abschliessende Frage das heist wir haben Mitbestimmungsrecht und können es mit ein nein abtun und wenn nicht geht es vor eine einigsstelle stimmt das und sie kann nicht die arbeitszeit einfach ändern.
13.12.2006 um 21:33 Uhr
Das MBR des BR kann durch Gesetz oder TV eingeschränkt sein. Ansonsten ist Mona-Lisa auf dem richtigen Weg. Wenn die AZ schon Einzelvertraglich geregelt ist wird der AG schlechte Karten haben. Ein Beschluss für die Hinzuziehung eines RA könnte Wunder wirken.
14.12.2006 um 00:06 Uhr
Ich weiss halt nicht wie es ist mit denn neue Verträge, da die Gf jetzt nur noch Zeitverträge vergibt?
14.12.2006 um 00:22 Uhr
barca262, sobald der AG die AZ der AN ändern möchte, seid Ihr mit im Boot, da ist es egal, ob in den neuen Verträgen etwas von diesem Modell steht oder nicht. Denn es betrifft einen kollektiven Tatbestand, die AZ soll nicht Für Kollegin Meier, sondern für die AN des Betriebs xy geändert werden oder für eine bestimmte Gruppe des Betriebs xy.
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