Erstellt am 13.12.2006 um 20:07 Uhr von Mona-Lisa
@barca62,
klarer Fall von Mitbestimmung!
§ 87, IV, 2. BetrVG Fitting
Erstellt am 13.12.2006 um 20:12 Uhr von barca262
Vielen Dank Mona-Lisa also wenn wir morgen zur GF eingeladen werden können wir sie mit § 87, IV, 2. BetrVG Fitting konfrontieren:und wenn die GF meint sie können das durchsetzen und wir sind dagegen.Bitte um Rat
Erstellt am 13.12.2006 um 20:16 Uhr von ella
gibt es in euren arbeitsvertägen eine durchschnittlichen wöchentliche arbeitszeit über einen festgelegten zeitraum oder ist eine feste wöchentliche arbeitszeit definiert?
Erstellt am 13.12.2006 um 20:20 Uhr von barca262
ihn meine steht die arbeitszeit beträgt 40 stunden die woche bei den neu eingestellten weiss ich nicht.
Erstellt am 13.12.2006 um 20:30 Uhr von ella
dann bin ich der gleichen meinung, wie mona-lisa. habt ihr eine betriebsvereinbarung zu arbeitszeitkonten oder dienstzeiten?
Erstellt am 13.12.2006 um 20:31 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 13.12.2006 um 20:33 Uhr von barca262
Dann meine abschliessende Frage das heist wir haben Mitbestimmungsrecht und können es mit ein nein abtun und wenn nicht geht es vor eine einigsstelle stimmt das und sie kann nicht die arbeitszeit einfach ändern.
Erstellt am 13.12.2006 um 20:33 Uhr von Catweazle
Das MBR des BR kann durch Gesetz oder TV eingeschränkt sein. Ansonsten ist Mona-Lisa auf dem richtigen Weg. Wenn die AZ schon Einzelvertraglich geregelt ist wird der AG schlechte Karten haben.
Ein Beschluss für die Hinzuziehung eines RA könnte Wunder wirken.
Erstellt am 13.12.2006 um 23:06 Uhr von barca262
Ich weiss halt nicht wie es ist mit denn neue Verträge, da die Gf jetzt nur noch Zeitverträge vergibt?
Erstellt am 13.12.2006 um 23:22 Uhr von Lotte
barca262,
sobald der AG die AZ der AN ändern möchte, seid Ihr mit im Boot, da ist es egal, ob in den neuen Verträgen etwas von diesem Modell steht oder nicht. Denn es betrifft einen kollektiven Tatbestand, die AZ soll nicht Für Kollegin Meier, sondern für die AN des Betriebs xy geändert werden oder für eine bestimmte Gruppe des Betriebs xy.