Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Mitarbeiter will 30 statt 40 Wochenstunden arbeiten - auf fünf Tage verteilt. Also jeden Tag sechs statt acht Stunden. Arbeitgeber will den Urlaubsanspruch anteilig zusammenstreichen - auf 21 Tage. Nicht, dass das auch unter dem Minimum des Bundesurlaubsgesetzes liegt - die schiere Logik sagt ja schon, dass die Summe der Urlaubstage gleich bleibt - und jeder Urlaubstag sozusagen sechs Stunden und eben nicht acht Stunden umfasst.
Dem Arbeitgeber verschließt sich bisher diese Logik.
Kann jemand mit einem konkreten Beleg aushelfen?
Community-Antworten (2)
13.12.2006 um 22:33 Uhr
Frage: gibt`s einen Tarifvertrag?
14.12.2006 um 11:15 Uhr
Hallo Heldinderarbeit,
Unterstützung findest du im § 4 Abs. 1 TzBfG.
MfG Angi1
Verwandte Themen
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
MA mit unbefristeten Vollzeit- Arbeitsvertrag hat befristete Teilzeit
ÄlterHallo zusammen, eine MA hat einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag und hat vor einigen Jahren (ca 4-5) aufgrund ihres Kindes auf Teilzeit reduziert (24.95 Stunden pro Woche). Nun wurde ihr dies
Praktikant und Urlaubsanspruch?
ÄlterFolgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Darf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen?
ÄlterDarf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen? Dies ist die Begründung des AG: Bewilligungsvoraussetzungen a) nicht privilegierten Teilzeitwünsche (dies sind Teilzei
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
ÄlterHallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra