Mitarbeiter will 30 statt 40 Wochenstunden arbeiten - auf fünf Tage verteilt. Also jeden Tag sechs statt acht Stunden.
Arbeitgeber will den Urlaubsanspruch anteilig zusammenstreichen - auf 21 Tage.
Nicht, dass das auch unter dem Minimum des Bundesurlaubsgesetzes liegt - die schiere Logik sagt ja schon, dass die Summe der Urlaubstage gleich bleibt - und jeder Urlaubstag sozusagen sechs Stunden und eben nicht acht Stunden umfasst.

Dem Arbeitgeber verschließt sich bisher diese Logik.

Kann jemand mit einem konkreten Beleg aushelfen?