W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

H
Heldinderarbeit
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiter will 30 statt 40 Wochenstunden arbeiten - auf fünf Tage verteilt. Also jeden Tag sechs statt acht Stunden. Arbeitgeber will den Urlaubsanspruch anteilig zusammenstreichen - auf 21 Tage. Nicht, dass das auch unter dem Minimum des Bundesurlaubsgesetzes liegt - die schiere Logik sagt ja schon, dass die Summe der Urlaubstage gleich bleibt - und jeder Urlaubstag sozusagen sechs Stunden und eben nicht acht Stunden umfasst.

Dem Arbeitgeber verschließt sich bisher diese Logik.

Kann jemand mit einem konkreten Beleg aushelfen?

5.25402

Community-Antworten (2)

W
wölfchen

13.12.2006 um 22:33 Uhr

Frage: gibt`s einen Tarifvertrag?

A
Angi1

14.12.2006 um 11:15 Uhr

Hallo Heldinderarbeit,

Unterstützung findest du im § 4 Abs. 1 TzBfG.

MfG Angi1

Ihre Antwort