Arbeitgeber will den Urlaubsanspruch anteilig zusammenstreichen - auf 21 Tage.
Nicht, dass das auch unter dem Minimum des Bundesurlaubsgesetzes liegt - die schiere Logik sagt ja schon, dass die Summe der Urlaubstage gleich bleibt - und jeder Urlaubstag sozusagen sechs Stunden und eben nicht acht Stunden umfasst.
Dem Arbeitgeber verschließt sich bisher diese Logik.
Kann jemand mit einem konkreten Beleg aushelfen?
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