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Bereitschaftsdienst zwei Wochen ( Montag bis Montag) hintereinander - zulässig?

A
AS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob es zulässig ist, zwei Wochen Bereitschaftsdienst ( Montag bis Montag) hintereinander zu leisten? Wo kann ich mich darüber informieren ? Im ArbZG kann ich nichts genaues finden. Danke für eine Antwort AS

4.27401

Community-Antworten (1)

K
Kölner

13.12.2006 um 09:51 Uhr

@AS Vielleicht im TV? Aber vermutlich handelt es sich um einen Betrieb für den § 7 Abs. 2 Nr. 3 ArbZG gilt.

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