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Genehmigungsfrist für Urlaub?

F
Flowerpower63
Jan 2018 bearbeitet

Wie jedes Jahr haben wir auch dieses Jahr das Problem der Genehmigungsfrist für den geplanten Jahresurlaub. Wie lange darf der Arbeitgeber die Urlaubsscheine nach Eingang bei sich liegen lassen, ohne zu genehmigen bzw. abzulehnen. Gibt es hierfür eine offizielle Frist?

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Community-Antworten (5)

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Kölner

12.12.2006 um 19:20 Uhr

@Flowerpower63 Auf Deine Frage eine einfache Antwort: Nö! Drum: Dem AG eine Frist setzen oder/und den BR auffordern eine ggf. eine BV dazu abzuschliessen.

M
Mona-Lisa

12.12.2006 um 19:27 Uhr

@Kölner, was macht Flowerpower63 aber mit dem Urlaubschein für 4 Tage zwischen Weihnachten und Silvester, der schon mindestens 4 Wochen beim Meister auf dem Schreibtisch liegt?

K
Kölner

12.12.2006 um 19:32 Uhr

@Mona-Lisa Glauben...

M
Mona-Lisa

12.12.2006 um 19:38 Uhr

@kölner, weisst du, was ich glaube? Dass 3 Pfund Rindfleisch und 1 Liter Wasser eine tolle Suppe ergeben! Aber damit hat sich's schon!

@Flowerpower63, setz den Betriebsrat auf die Urlaubscheinthematik an! Mit einer Betriebsvereinbarung könnten solchen Quereleien ein Ende gesetzt werden.

K
Kölner

12.12.2006 um 19:41 Uhr

@Flowerpower63 Aber immer schön bedenken: Urlaub wird GEWÄHRT und nicht GENOMMEN!

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