Erstellt am 12.12.2006 um 18:20 Uhr von Kölner
@Flowerpower63
Auf Deine Frage eine einfache Antwort: Nö!
Drum:
Dem AG eine Frist setzen oder/und den BR auffordern eine ggf. eine BV dazu abzuschliessen.
Erstellt am 12.12.2006 um 18:27 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
was macht Flowerpower63 aber mit dem Urlaubschein für 4 Tage zwischen Weihnachten und Silvester, der schon mindestens 4 Wochen beim Meister auf dem Schreibtisch liegt?
Erstellt am 12.12.2006 um 18:32 Uhr von Kölner
Erstellt am 12.12.2006 um 18:38 Uhr von Mona-Lisa
@kölner,
weisst du, was ich glaube? Dass 3 Pfund Rindfleisch und 1 Liter Wasser eine tolle Suppe ergeben! Aber damit hat sich's schon!
@Flowerpower63,
setz den Betriebsrat auf die Urlaubscheinthematik an!
Mit einer Betriebsvereinbarung könnten solchen Quereleien ein Ende gesetzt werden.
Erstellt am 12.12.2006 um 18:41 Uhr von Kölner
@Flowerpower63
Aber immer schön bedenken: Urlaub wird GEWÄHRT und nicht GENOMMEN!