An- und Abmeldung zu Pause etc. Ist das zulässig?
Hallo,
unser Chef überlässt es den Gruppenleitern, ob sich die Kollegen für Pausen, Toilette usw. persönlich An- bzw. Abmelden müssen. Es macht nur eine Gruppe so, ist dies zulässig? oder verstösst das gegen § 87, 1.1 ? Wenn ja, gibt es konkrete Beispiele?
MfG
Community-Antworten (2)
13.12.2006 um 18:51 Uhr
Die Einführung von Zeitstemplern, Anwesenheitskontrolle bei gleitender Arbeitszeit - das sind nur zwei der Beispiele im Fitting zu 87.1.1 - was so alles unter die Mitbestimmung fällt. Ich würde sagen - einigt Euch im BR, wie das gehandhabt werden soll und verhandelt mit Eurem Chef eine entsprechende Vereinbarung.
15.12.2006 um 17:14 Uhr
Hallo, danke erst mal für deine Antwort. Das mit den Systemen und Hilfsmitteln war soweit klar, was ich meine ist, das der Gruppenleiter sagen kann, ihr meldet euch an und ab (persönlich) wenn ihr Pause macht, auf Toilette geht usw., was aber mit elektronischer Unterstützung nichts zu tun hat. Ob das so gehandhabt werden darf meine ich.
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