Erstellt am 13.12.2006 um 17:51 Uhr von Heldinderarbeit
Die Einführung von Zeitstemplern, Anwesenheitskontrolle bei gleitender Arbeitszeit - das sind nur zwei der Beispiele im Fitting zu 87.1.1 - was so alles unter die Mitbestimmung fällt.
Ich würde sagen - einigt Euch im BR, wie das gehandhabt werden soll und verhandelt mit Eurem Chef eine entsprechende Vereinbarung.
Erstellt am 15.12.2006 um 16:14 Uhr von jean666
Hallo,
danke erst mal für deine Antwort. Das mit den Systemen und Hilfsmitteln war soweit klar, was ich meine ist, das der Gruppenleiter sagen kann, ihr meldet euch an und ab (persönlich) wenn ihr Pause macht, auf Toilette geht usw., was aber mit elektronischer Unterstützung nichts zu tun hat. Ob das so gehandhabt werden darf meine ich.