Niederlegung Amt des BR-Vorsitzenden - Welche Rechte habe ich als BR-Vorsitzender oder wir als gesamter BR?
Ich bin im Sept. letzen Jahres in den BR gewählt worden und dann zum Vorsitzenden bestimmt. Da es vorher keinen BR gab, waren die anfänglichen Aktivitäten unseres BR eher wenig. Dies sollte sich ab diesem Jahr ändern. So haben wir eine erste BR-Sitzung durchgeführt und Mängel und Missstände, die uns von den Kollegen zugetragen wurden, in einem Protokoll zusammengefasst. Dieses wurde der Betriebsleitung übergeben und sollte am Tag darauf diskutiert werden. In dieser Besprechung wurde als erstes vom Betriebsleiter ein Schreiben auf den Tisch gelegt, wo ich die Anweisung zu Überstunden (Arbeiten an zwei vollständigen Samstagen) unterschreiben sollte. Da das Thema Überstunden (Bereiche der Firma arbeiten täglich 12 - 14 Stunden!!!) ein wichter Punkt für unsere Diskussion sein sollte und unser Protokoll völlig missachtet wurde, habe ich nicht sofort unterschrieben. Ich habe die Bereitschaft der Kollegen, an einem Samstag pro Monat zu arbeiten signalisiert und wiederholt hinterfragt, wann unsere offenen Punkte besprochen würden. Darauf reagierte der Betriebsleiter, dass er sich nicht erpressen lassen würde und wenn ich nicht sofort unterschreibe, er die Angelegenheit der Geschäftsleitung übergibt. Nun sehe ich mich in meiner Funktion völlig falsch verstanden. Wenn der Betreibsleiter in einer ersten Konfrontation mit Problemen derartig reagiert, sehe ich in der Art und Weise keine Möglichkeit für eine kooperative Zusammenarbeit und möchte am liebsten mein Amt sofort niederlegen. Jetzt meine Frage: Ist das aus solchem Grund möglich? Welche Rechte habe ich als BR-Vorsitzender oder wir als gesamter BR? Ich habe bislang weder eine Schulung noch irgendwelche Informationen dazu erhalten. Können Sie mir kurzfristig helfen? Vielen Dank
Community-Antworten (6)
30.01.2008 um 11:00 Uhr
Entweder Du suchst Dir selbst entsprechende Schulungen raus (z.B. hier bei WAF, oder bei anderen Schulungsanbietern, wie ifb, ....)
Einladung zur nächsten BR-Sitzung mit Tagesordnungspunkt: Delegation zu Schulungen. Dann läßt Du Dich und ggf. andere BR-Mitglieder von BR zu dieser Schulung delegieren (Beschluss des Gremiums). Den Rechtsgrund dazu findest Du im § 37 (6) BetrVG.
Der AG hat die Kosten für diese Schulung zu tragen.
Alternative: Einer der Anbieter organisiert für euch "inhouse-Seminare", um euch möglichst schnell mit dem Betriebsleiter "auf Augenhöhe" zu bringen. Das Schulungsunternehmen sollte euch dann auch genau sagen können, was bei der Beschlussfassung zu beachten ist. Versucht gegenüber dem Schulungsunternehmen dann die Forderung an den AG abzutreten.
Wenn ihr zurücktretet, dann hätte der AG gewonnen, und könnte wieder machen, was er will.
30.01.2008 um 11:14 Uhr
@patrice1606
ich kann dich verstehen. Unser BR ist seit März letzten jahres am Start. Es war mehr als schwierig. ich denke dass Du für dich selbst schon die Entscheidung getroffen hast- nämlich weiterzumachen . Schulung ist ein Thema die gelebte betriebliche Praxis ein anderes. Wir mussten auch erst lernen das BetrVG in die Praxis umzusetzen. Außerdem bist du nicht allein, denn der BR ist ein Gremium, organisiert eure Arbeit im BR, lasst den BRV nicht alles allein machen. Es ist leichter gesagt als getan. AG's sind in Ihrer Art oft schwierig, es wird noch eine Weile dauern bis er Euch als "Partner" akzeptiert. Viele Entscheidungen kann der AG nicht ohne den BR treffen, deshalb versucht er auch Druck auf den BR auszuüben. Nutzt Eure Möglichkeiten. Ich habe auch viele Fragen in dieses Forum gestellt und Sehr viele Anregungen bekommen nutzt es.
Viel Glück!
30.01.2008 um 11:30 Uhr
@w-j-l kann ich nur zustimmen. Schulung und zwar schnellstmöglich.
@patrice1606 besorge dir (falls noch nicht geschehen) das Betriebsverfassungsgesetz mit Kommentar z.b. von Fitting. Vieles lässt sich auch im Internet googeln. Hierüber bitte erst einen Beschluss des Gremiums wegen der Kostentragung.
Wenn jeder BRV bei schweren Konflikten zurücktreten würde, hätten wir wohl kaum jemanden, der dieses Amt ausübt. Und was heißt hier erpressen? Ist doch wohl die Frage,wer hier wen erpresst. Frage ihn doch mal, wie er sich die ''Vertrauensvolle Zusammenarbeit'' so vorstellt, nach der man laut BetrVG § 2 verpflichtet ist. Scheint 'ne harte Nuss zu sein der BL.
Schau dir auf jeden Fall mal den Powerparagraphen an (BetrVG §87). Weitere Hilfe findest du immer bei den gut ausgebildeten Kollegen im Forum. Lass dich nicht einschüchtern.
30.01.2008 um 11:58 Uhr
Das sind ständige Erlebnisse von BR Mitgliedern. Aus solchem Grund sollte der BR und auch Du den Kopf nicht in den Sand stecken. Mit Güte und einem "dünnen Fell " kommt man in solchen Situationen nicht weiter. Auch möchte ich darauf hinweisen das der Ansprechpartner des BR immer die Geschäftsleitung oder eine ausdrücklich beauftragte Personen ist und nicht der Genannte. Der BR sollte Schulungen besuchen und dann mit der Geschäftsleitung das Problem Betriebsleiter besprechen. Ändert sich nichts kann der BR aufgrund der ständigen Problematik mit dem Betriebsleiter, so würde ich es der GL mitteilen, den gesamten § 87 BetrVG abarbeiten und sich auch nicht scheuen mit Hilfe der Einigungsstelle und des Arbeitsgerichts seine Rechte durchsetzen. Dann würde auch der Betriebsleiter zugänglicher, wenn er dann noch im Betrieb ist.
30.01.2008 um 14:56 Uhr
"Da das Thema Überstunden (Bereiche der Firma arbeiten täglich 12 - 14 Stunden!!!) ein wichter Punkt für unsere Diskussion sein sollte und unser Protokoll völlig missachtet wurde, habe ich nicht sofort unterschrieben. Ich habe die Bereitschaft der Kollegen, an einem Samstag pro Monat zu arbeiten signalisiert und wiederholt hinterfragt, wann unsere offenen Punkte besprochen würden. Darauf reagierte der Betriebsleiter, dass er sich nicht erpressen lassen würde und wenn ich nicht sofort unterschreibe, er die Angelegenheit der Geschäftsleitung übergibt." Ja wunderschön. Wenn du nicht unterschreibst sind die Überstunden auch nicht genehmigt, er darf sie also auch vorerst mal nicht anordnen, schießt sich also so mal ziemlich selber in´s Knie. Zum Thema Geschäftsleitung: Vielleicht keine unbedingt schlechte Idee, sofern die das BetrVG mal gelesen hat oder zumindest mal davon gehört hat. Ansonsten schulen, schulen und selber lesen.
31.01.2008 um 16:29 Uhr
Ich kann mich nur meinen Vorredner anschließen.
Aber einen Tipp hab ich doch noch, unterschreibe nur etwas, was ihr vorher im Gremium ausfühlich diskutiert und beschlossen habt. So ohne weiteres kannst du alleine nichts entscheiden und unterschreiben. Lass dich da auf keinem Fall auf irgendwas ein und hinreisen.
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