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Öffnungszeiten als Testphase - Aufschläge für Spätarbeit?

E
Eifelpower
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber möchte im Betrieb eine verlängerte Öffnunszeit testen, einen Wochentag bis 22.00 Uhr, kann man eine Testphase vereinbaren und das Freizeitsystem evtl. ändern ??? Wichtig für zukünftige Öffnungszeiten dauerhaft zu übernehmen, ist ja wohl hierbei erst mal die Wirtschaftlichkeit, rechnet sich oder nicht. Wie siehts mit Aufschläge für Spätarbeit aus ???

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

11.12.2006 um 18:08 Uhr

eifelpower, natürlich kann man verhandeln, dass man Verhandlungsergebnisse bezüglich veränderter AZ erstmal testet. Ob es Zuschläge gibt, entscheidet evtl. der TV?

F
Fayence

11.12.2006 um 18:37 Uhr

Darf es bzgl. der verlängerten Öffnungszeiten auch der § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG sein?

Ein "Stimmungsbarometer" zu den Spätzuschlägen findest Du hier: http://handel.bawue.verdi.de/einzelhandel/tarifrunde_2007

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