Öffnungszeiten als Testphase - Aufschläge für Spätarbeit?
Der Arbeitgeber möchte im Betrieb eine verlängerte Öffnunszeit testen, einen Wochentag bis 22.00 Uhr, kann man eine Testphase vereinbaren und das Freizeitsystem evtl. ändern ??? Wichtig für zukünftige Öffnungszeiten dauerhaft zu übernehmen, ist ja wohl hierbei erst mal die Wirtschaftlichkeit, rechnet sich oder nicht. Wie siehts mit Aufschläge für Spätarbeit aus ???
Community-Antworten (2)
11.12.2006 um 18:08 Uhr
eifelpower, natürlich kann man verhandeln, dass man Verhandlungsergebnisse bezüglich veränderter AZ erstmal testet. Ob es Zuschläge gibt, entscheidet evtl. der TV?
11.12.2006 um 18:37 Uhr
Darf es bzgl. der verlängerten Öffnungszeiten auch der § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG sein?
Ein "Stimmungsbarometer" zu den Spätzuschlägen findest Du hier: http://handel.bawue.verdi.de/einzelhandel/tarifrunde_2007
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