BV über Software in Testphase
Hallo, hat jemand Erfahrung mit Betriebsvereinbarungen über Software in der Testphase? Ist diese rechtmäßig, wenn nur drei namentlich benannte MA von der BV betroffen sind. Ist es nicht besser, direkt eine BV abzuschliessen, die dann auch bereits in der Testphase gilt. Der BR steht in unserem Fall der Einführung der Software positiv gegenüber.
Community-Antworten (3)
22.11.2022 um 09:55 Uhr
Was spricht dagegen nach der Testphase eine neue BV abzuschließen in der die Erfahrungen der Testphase mit einfließen? Wenn es keinen Bedarf für Änderungen gibt kann ja auch die BV einfach verlängert werden. Weshalb soll eine BV unrechtmäßig sein, wenn sie nur für einige Beschäftigte gilt?
22.11.2022 um 09:57 Uhr
Unterscheidet die Testphase sich nicht von dem Eigentlichen "Go Start" (so haben wir es seinerzeit genannt) kann man direkt eine komplette BV abschließen. Seit ihr in der Sache nicht ganz so firm könnt ihr auch einen Sachverständigen hinzu ziehen (z.B. TBS Hessen). Da es sich bei uns um ein größeres Projekt gehandelt hatte (Einführung SAP) das alleine bis zum Go Start 4,5 Mio € kosten sollte und wir uns in einigen Sachen nicht ganz so sicher waren haben wir es als Sinnvoll erachten. Nach 1,5 Jahren stand die BV:
22.11.2022 um 12:30 Uhr
je nach Thema kann das sehr sinnvoll sein. Würde als BR dann aber Wert darauf legen, dass für die Testphase auch der BR eingebunden ist. so kann man Handlungsfelder entdecken und ggf. Anpassungen erreichen. Klar sollte auch sein, dass das Mitbestimmungsrecht dann für die endgültige BV besteht. Habe schon da schon Automatismen gesehen, die dann zu einer endgültigen BV führen. Das würde ich als BR grundsätzlich nicht mitgehen
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