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Verkappte Rufbereitschaft untergeschoben - wer kann helfen?

A
arbeitsknecht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich brauche dringend Argumentationshilfe bei Fragen zum Thema "Rufbereitschaft"! Vorab, es geht um einen Verlag, der nicht im Tarifverbund angeschlossen, es gibt keinerlei

Regelungen zu diesem Thema und auch im Arbeitsvertrag steht hierzu nichts. Es ist in der

Vergangenheit auch nie Rufbereitschaft nötig gewesen. Nachfolgendes betrifft den kompletten

Kollegenkreis (12 Leute - alle als Angestellte / Mediengestalter beschäftigt). Zum eigentlichen Fall: Aufgrund von umfangreichen Sanierungsarbeiten am Gebäude, konnte unsere Abteilung 5 Tage nicht

arbeiten, das heißt alle EDV-Technik wurde staubsicher verpackt. Unser Abteilungsleiter hat dann

in einer Abteilungsversammlung erklärt, dass es wenig Sinn mache in den Verlag zu kommen, da wir

ja ohne PC's ohnehin nicht arbeiten könnten - er geht davon aus, dass wir das auch so sehen. Er

ließ dann noch eine Liste erstellen mit den Handy-Nummern und man werde sich im Falle von

Arbeitsbedarf melden. Natürlich ist mir klar, dass wir uns alle reichlich naiv und dumm

verhalten haben - ich als neugewähltes BR-Mitglied sowieso. Und auch an den Tagen vor und nach

o.g. Woche war kein eigentliches Arbeiten möglich - man hat eben ohne großen Widerspruch sich

einverstanden erklärt, alte Klamotten anzuziehen und bei den erforderlichen Reinigungsarbeiten

zu helfen - eben damit es so schnell wie möglich mit der normalen Arbeit weitergehen kann.

Und nun kommt das blaue Wunder!

Unsere Abteilungsleitung hat sehr miniziös alle Zeiten notiert, die abweichend von der im

Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeit nicht gearbeitet wurde - freundlicherweise auch den Tagen,

wo anstelle 8 Stunden Arbeit, 7 Stunden Putzarbeit geleistet wurde! Ich finde das im hohen Maße

unanständig - aber klar, dafür können wir uns natürlich nichts kaufen, denn keiner von uns hat

je gefragt: "Was ist mit den Reststunden?"!

Meine Frage lautet nun, ob der Abteilungsleiter (auch Prokurist) diese "Freiwoche" mit

Rufbereitschaftauflage (ich selbst wurde nach 4 Tagen telefonisch mit angeordneter Zeitvorgabe:

nur 6 Stunden, dann solle ich wieder nach hause gehen in den Betrieb gerufen) komplett 1:1 als

Fehlzeiten aufrechnen darf?!

Wenn jemand einen Ansatz hieraus erkennen kann, wie man vielleicht das Ausmaß der Fehlzeiten für

die Kollegen minimieren kann - wäre ich (wir) super dankbar!!! Ansonsten bleibt nur bei der Geschäftsleitung auf Gutwill zu hoffen, dass in irgendeiner Form

die von der Belegschaft prakmatisch geleistete Putzarbeit anerkannt wird...?!

Wenn nicht, kriegen wir Anfang nächster Woche unsere 50-100 Minusstunden zur Unterschrift

(Anerkennung) vorgelegt.

Also, dringend Hilfe erbeten und schon jetzt: Danke an Alle !!!!!

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Community-Antworten (2)

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Fayence

09.12.2006 um 19:21 Uhr

arbeitsknecht,

ich sehe hier überhaupt KEINEN Grund dafür, der Euren AG berechtigen würde, Euch Minusstunden auf´s Auge zu drücken, im Nachhinein schon gar nicht! Ihr habt Eure Arbeitsleistung angeboten, bzw. über die "Rufbereitschaft" auch anbieten müssen und der AG hat von sich aus erklärt, Eure Arbeitsleistung im Prinzip für 5 Tage nicht im vertraglich vereinbarten Umfang annehmen zu wollen (können). Für mich ein typisches Beispiel für den § 293 BGB = Annahmeverzug.

Mehr dazu findest Du hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsausfall.html

A
arbeitsknecht

09.12.2006 um 22:49 Uhr

Hallo Fayence! Der von Dir gepostete Link ist genau der Ansatz: Wir haben unsere Arbeitswilligkeit durch Abgabe der Handynr. bekundet. Der Arbeitgeber (Abteilungsleiter) hat eben erst nach 5 Tagen die Kollegen an den Arbeitsplatz zurückgerufen. Zumindest glaube ich, dass wir mit dieser Argumentation so falsch nicht liegen und so vielleicht die Bereitschaft bei der GL auf eine einvernehmliche Lösung begünstigt wird.

Danke, danke, danke!

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