Stellenwert Betriebsvereinbarungen - gegenüber einer Hausordnung?
Hallo, es geht um das Thema "Essen/Radio hören am Arbeitsplatz". Wir BRler sagen, dass hier zwingend eine Betriebsvereinbarung mit uns getroffen werden muss. Die GL meint, dies sei in einer von ihr aufgestellten Hausordnung hinreichend geregelt - damit bestünde auch kein Anlass, hierzu eine Betriebsvereinbarung zu treffen. Welchen Stellenwert hat eine Hausordnung gegenüber einer Betriebsvereinbarung? Danke für Antworten.
Community-Antworten (3)
29.11.2006 um 10:40 Uhr
Die Ordnung im Betrieb - und damit das Thema Radio/Essen gehört zur erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 BetrVG. Da kann der Arbeitgeber sich nicht mit einer selbstgestrickten Hausordnung herausreden.
Mitbestimmunghsfrei wären nur die Fälle, wo z.B. wegen gesetzlicher Auflagen Essen am Arbeitsplatz unzulässig wäre oder andere gesetzliche oder tarifliche Regelungen bestehen.
siehe auch Kommentare zum BetrVG zu § 87 BetrVG "Ordnung im Betrieb"
29.11.2006 um 10:41 Uhr
Hallo Liese,
auch die Hausordnung muß in Zusammenarbeit mit dem BR (MBR nach § 87 Abs1 Punkt 1) erstellt werden.
Eine BV gibt aber die Möglichkeit die in der Hausordnung geregelten Punkte, falls erforderlich, etwas genauer zu definieren.
MfG Angi1
29.11.2006 um 18:47 Uhr
Und bei dem Thema Radiohören immer schön daran denken, das für jedes Radio und jeden zusätzlich angeschlossenen Lautsprecher GEZ Gebühren fällig werden. Für die ist euer ArbGeb erst einmal nicht zuständig...
Verwandte Themen
Hausordnung des Kunden und Mitbestimmung
ÄlterHallo zusammen, wir arbeiten für einen Kunden X als Dienstleister in der Logistik und sind ständig in dessen Räumlichkeiten beschäftigt. Die Räumlichkeiten werden fast ausschließlich nur durch unsere
Krankheit und kein Anspruch auf den freien Tag - wegen "Hausordnung"?
ÄlterHallo, wir haben folgendes Problem: eine Kollegin ist für drei Tage (Mo. - Mi) krankgeschrieben gewesen. Sie hätte in der betreffenden Woche am Samstag frei gehabt. Der Chef sagte nun, ihr würde der
Stellenwert Ausbilder
ÄlterHallo zusammen, mich ineressiert der Stellenwert eines Ausbilders für die Azubis des Unternehmens. Gerade, wo wieder neue Azubis eingestellt werden, hat ein Ausbilder einiges zu tun, u.a. Verträge s
Beschluss zu ohne angeforderten Gewerkschaftsvertreter - ist der rechtsgültig?
ÄlterHallo, ich habe ein Problem. Von 11 BR mitgliedern haben 5 die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters "vor Unterzeichnung" einer Betriebsvereinbarung schriftlich verlangt. § 31 Betr.VG1 Der Vor
Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen bei Neustruktrurierung - wie lange gelten die alten BVs?
ÄlterHier auch noch mal ein Betriebsvereinbarungs-Frage. Vor 3 Monaten wurden durch Neustruktrurierung unseres Unternehmens mit verkleinerten Geschäftsstellen, auch kleinere Betriebsräte gewählt. Nun bemer