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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellenwert Betriebsvereinbarungen - gegenüber einer Hausordnung?

L
Liese
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, es geht um das Thema "Essen/Radio hören am Arbeitsplatz". Wir BRler sagen, dass hier zwingend eine Betriebsvereinbarung mit uns getroffen werden muss. Die GL meint, dies sei in einer von ihr aufgestellten Hausordnung hinreichend geregelt - damit bestünde auch kein Anlass, hierzu eine Betriebsvereinbarung zu treffen. Welchen Stellenwert hat eine Hausordnung gegenüber einer Betriebsvereinbarung? Danke für Antworten.

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Community-Antworten (3)

V
viktor

29.11.2006 um 10:40 Uhr

Die Ordnung im Betrieb - und damit das Thema Radio/Essen gehört zur erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 BetrVG. Da kann der Arbeitgeber sich nicht mit einer selbstgestrickten Hausordnung herausreden.

Mitbestimmunghsfrei wären nur die Fälle, wo z.B. wegen gesetzlicher Auflagen Essen am Arbeitsplatz unzulässig wäre oder andere gesetzliche oder tarifliche Regelungen bestehen.

siehe auch Kommentare zum BetrVG zu § 87 BetrVG "Ordnung im Betrieb"

A
Angi1

29.11.2006 um 10:41 Uhr

Hallo Liese,

auch die Hausordnung muß in Zusammenarbeit mit dem BR (MBR nach § 87 Abs1 Punkt 1) erstellt werden.

Eine BV gibt aber die Möglichkeit die in der Hausordnung geregelten Punkte, falls erforderlich, etwas genauer zu definieren.

MfG Angi1

S
s.f.h.

29.11.2006 um 18:47 Uhr

Und bei dem Thema Radiohören immer schön daran denken, das für jedes Radio und jeden zusätzlich angeschlossenen Lautsprecher GEZ Gebühren fällig werden. Für die ist euer ArbGeb erst einmal nicht zuständig...

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