Hallo, es geht um das Thema "Essen/Radio hören am Arbeitsplatz". Wir BRler sagen, dass hier zwingend eine Betriebsvereinbarung mit uns getroffen werden muss. Die GL meint, dies sei in einer von ihr aufgestellten Hausordnung hinreichend geregelt - damit bestünde auch kein Anlass, hierzu eine Betriebsvereinbarung zu treffen. Welchen Stellenwert hat eine Hausordnung gegenüber einer Betriebsvereinbarung?
Danke für Antworten.