Erstellt am 29.11.2006 um 09:40 Uhr von viktor
Die Ordnung im Betrieb - und damit das Thema Radio/Essen gehört zur erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 BetrVG. Da kann der Arbeitgeber sich nicht mit einer selbstgestrickten Hausordnung herausreden.
Mitbestimmunghsfrei wären nur die Fälle, wo z.B. wegen gesetzlicher Auflagen Essen am Arbeitsplatz unzulässig wäre oder andere gesetzliche oder tarifliche Regelungen bestehen.
siehe auch Kommentare zum BetrVG zu § 87 BetrVG "Ordnung im Betrieb"
Erstellt am 29.11.2006 um 09:41 Uhr von Angi1
Hallo Liese,
auch die Hausordnung muß in Zusammenarbeit mit dem BR (MBR nach § 87 Abs1 Punkt 1) erstellt werden.
Eine BV gibt aber die Möglichkeit die in der Hausordnung geregelten Punkte, falls erforderlich, etwas genauer zu definieren.
MfG
Angi1
Erstellt am 29.11.2006 um 17:47 Uhr von s.f.h.
Und bei dem Thema Radiohören immer schön daran denken, das für jedes Radio und jeden zusätzlich angeschlossenen Lautsprecher GEZ Gebühren fällig werden. Für die ist euer ArbGeb erst einmal nicht zuständig...