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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weihnachtsruh in der Firma> Betriebsferien für den BR

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laura
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Alten und Weisen Mein BR der macht jedes Jahr von Weihnachten bis Neujahr Pause.Er macht mit dem AG "Frieden auf Zeit"

Also das ist so wir der BR haben einmal die Woche Sitzung, aber zwischen Weihnachten und Neujahr, fällt das aus.D er BRV sagt er hat mit dem AG gesprochen und es kommen keine Anträge und bei Fristlosendingen oder so etwas machen wir dann halt eine Sondersitzung.

Meine frage ist das so Richtig ? oder ist das Gemauschel? Und muss das Beschlossen werden ? Und was ist wenn der AG die Zeit nutzt um etwas zu machen?Wie siehen das die Richter? Wir sind ein Schichtbetrieb (24 Std/7 Tage die Woche)

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Community-Antworten (5)

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wölfchen

30.12.2008 um 12:24 Uhr

. . . . ob ich alt bin, das hängt von der Sichtweise und dem Alter des Betrachters ab. Und weise bin ich wahrscheinlich auch nicht, aber ich wage trotzdem mal, Dir zu antworten ;-) Wir handhaben das bei uns ähnlich - ordentliche, also fristgemäße BR- Sitzungen fallen in dieser Zeit aus, weil da tatsächlich erfahrungsgemäß nichts weiter passiert, da auch im Verwaltungsbereich auf Sparflamme gearbeitet wird. Das hat auch nichts mit Gemauschel zu tun. Es wird jedoch täglich der BR- Potskasten nachgesehen, so dass im Bedarfsfall jederzeit eine außerordentliche BR- Sitzung einberufen werden kann. Somit ist eine Fristenwahrung jederzeit möglich. Wo sollte dann das Problem sein? Aber wie geschrieben - ich bin ja auch nicht weise . . .

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laura

30.12.2008 um 12:44 Uhr

@wölfchen Ha wusste es doch das Du hier auch zu finden bist.

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Lotte

30.12.2008 um 12:47 Uhr

Laura, sehe es genauso wie wölfchen. Wir versuchen es auch jedes Jahr aufs Neue so zu handhaben wie Wölfchen und müssen allerdings jedes Jahr aufs Neue eine ao Sitzung einberufen. Wenn die Post durchgesehen wird, bei Bedarf eine Sitzung einberufen wird, evtl. der BRV oder ein Vertreter noch per Handy für die Kollegen erreichbar ist, sehe ich keine Probleme. - Aber ich bin ja auch nicht alt ;-)

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Rosemariele

30.12.2008 um 12:51 Uhr

@Laura

§ 29 die Sitzungen des BR werden von dessen Vorsitzenden einberufen.

Somit kann der BRV hier auch entscheiden hier keine einzuberufen, ggf. aber eine Sondersitzung.

Es sei es gibt eine GO des BR welche hier eine verbindliche abweichende Regeleung besteht.

PS: Wir handeln auch so, denn auch BRM möchten mit der Familie Weihnachten feiern. Übrigens die AG-Seite auch.

W
wölfchen

30.12.2008 um 13:05 Uhr

@ Laura, die "Alten und Weisen" können es eben nicht lassen, andere von ihren gemachten Erfahrungen mit profitieren zu lassen, deshalb treiben sie sich allseitig um :-) Ein Problem des Altwerdens ist, dass man eine Menge Erfahrungen hat und keiner will sie, denn Erfahrungen sind Maßarbeit - sie passen nur dem, der sie gemacht hat . . . (war das jetzt nicht weise geschrieben?)

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