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Lohnkürzung; Streichung von Zuschlägen - ohne Zustimmung des BR?

R
ruhrgebiet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zwei Fragen habe ich:

  1. Kann ein AG pauschal der in Stufen die Löhne der länger Beschäftigten, die früher an das BAT angeglichen waren, ohne Zustimmung des BR um ca. 20% kürzen?
  2. Kann er den Sonntagszuschlag (25%), der in Freizeit ausgeglichen wurde, ohn Zustimmung streichen? Es besteht keine Tarifbindung! Danke für Antwort!
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Community-Antworten (1)

K
Kölner

09.12.2006 um 16:51 Uhr

@ruhrgebiet Deine Fragen... zu1: Kann er - ist ja auch Individualrecht! Allerdings muss er dann den Kollegen ein neues Vertragsangebot machen. zu2: siehe 1

Aber ich verstehe die Aufregung nicht: Es gilt doch der BAT oder nicht?

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