Erstellt am 07.12.2006 um 17:06 Uhr von Kölner
@thomaler
Entschuldige meine Unwissenheit:
Was meinst Du mit Personalgespräche?
Und:
Was sagt denn der BR dazu? Stichwort: § 87 Abs. 1 Nr. 1 und vor allem 2 BetrVG...
Erstellt am 08.12.2006 um 16:08 Uhr von kandesbutzler
Wann ein "Personalgespräch" geführt wird liegt im ermessen der Firma - wenn es in der Arbeitszeit geführt wird !
Außerhalb der Arbeitszeit und das meinst du hoffentlich mit "Feierabend" hat der AG die freie Verfügung über seine Freizeit !
Wenn der AG eine MA zu einen Gespräch einlädt und der AN dem zustimmt ist das natürlich ok, gegen 2 übereinstimmende Willenserklärungen gibt es wohl nichts zu sagen :-)
Erstellt am 09.12.2006 um 15:45 Uhr von Kölner
@kandesbutzler
"Außerhalb der Arbeitszeit und das meinst du hoffentlich mit "Feierabend" hat der AG die freie Verfügung über seine Freizeit !"
Ich hatte es schon immer gewusst: Reden ist Schweigen und Silber ist Gold!