W.A.F. LogoSeminare

Wann Personalgespräche / wenn die Firma einlädt

T
thomaler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns in der Firma sollen ab sofort Personalgespräche erst nach Feierabend geführt werden. Lt.Geschäftsleitung liegt der Zeitpunkt des Gespräches im Ermessen der Firma. Ist das rechtens? Wenn nicht bitte mit Angabe von §

4.80403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

07.12.2006 um 18:06 Uhr

@thomaler Entschuldige meine Unwissenheit: Was meinst Du mit Personalgespräche? Und: Was sagt denn der BR dazu? Stichwort: § 87 Abs. 1 Nr. 1 und vor allem 2 BetrVG...

K
kandesbutzler

08.12.2006 um 17:08 Uhr

Wann ein "Personalgespräch" geführt wird liegt im ermessen der Firma - wenn es in der Arbeitszeit geführt wird !

Außerhalb der Arbeitszeit und das meinst du hoffentlich mit "Feierabend" hat der AG die freie Verfügung über seine Freizeit !

Wenn der AG eine MA zu einen Gespräch einlädt und der AN dem zustimmt ist das natürlich ok, gegen 2 übereinstimmende Willenserklärungen gibt es wohl nichts zu sagen :-)

K
Kölner

09.12.2006 um 16:45 Uhr

@kandesbutzler "Außerhalb der Arbeitszeit und das meinst du hoffentlich mit "Feierabend" hat der AG die freie Verfügung über seine Freizeit !"

Ich hatte es schon immer gewusst: Reden ist Schweigen und Silber ist Gold!

Ihre Antwort