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Deutscher Arbeitsvertrag / alle Vertragsbestandteile auf Deutsch ?

H
hemje
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind eine deutsche GmbH (100% Tochter eines US Unternehmens). Die Arbeitsverträge für die deutschen Mitarbeiter werden in deutscher Sprache geführt. Nun wird von der Geschäftsleitung erwogen, die Formulare über die Personalgespräche auch auf Englisch zu verwenden. (Hintergrund: manche deutschen Mitarbeiter haben englischsprachige Vorgesetzte - so wäre es "zusehends nicht mehr möglich auf deutsche Personalgespräche und die dazugehörigen Protokolle zu bestehen". Der BR sieht das Formular über die Personalgespräche als Vertragsbestandteil. Der Arbeitsvertrag ist auf Deutsch, das Formular soll ebenfalls auf Deutsch formuliert sein. Kann der BR darauf bestehen ?

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Community-Antworten (6)

P
Petrus

03.03.2006 um 16:52 Uhr

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: §94 (1) BetrVG: "Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle"

F
Fayence

03.03.2006 um 17:00 Uhr

hemje, da frage ich Dich doch einmal anders herum. Wieso kommst Du auf die Idee, dass der BR Anspruch auf die Einsichtnahme in die Protokolle und/oder Personalgespräche hat?

Gruß Fayence

V
viktor

03.03.2006 um 17:19 Uhr

Ich finde den Hinweis von Petrus interessant. Der BR hat auch eine Mitbestimmung bei der betrieblichen Fort- und Weiterbildung. Wie wäre es mit einem Sprachkurs in deutsch für die Führungskräfte. Sie leben doch offenbar in Deutschland.

RI
Ramses II

03.03.2006 um 18:36 Uhr

Viktor,

woraus schliesst Du dass die Führungskräfte in Deutschland leben?

hemje,

passt auf dass Euch hier nicht eine Entwicklung überrascht, die schon jetzt klar absehbar ist. Inwieweit seid Ihr denn überhaupt noch eine "deutsche GmbH". Werdet Ihr denn noch von DE aus geleitet? Oder seid Ihr bereits nur noch eine "legal entity" eines amerikanischen Unternehmens.

Versucht einmal zu analysieren wie sich Euer Arbeitgeber in den nächsten zwei Jahren verändern wird und überlegt welche Konsequenzen das für Euch hat.

Oft ist es geschickter einen Güterzug auf ein Nebengleis umzuleiten als ihn stoppen zu wollen!

H
hemje

04.03.2006 um 22:36 Uhr

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Die deutsche GmbH hat einen US Geschäftsführer (der auch in USA sitzt). Unter diesem hängt direkt ein sog. Regional Manager (Deutscher), der allerdings für D, CH + A verantwortlich ist. Die verschiedenen Abteilungen habe deutsche, englische oder auch holländische Vorgesetzte (die letzten beiden sitzen in UK und NL). Die Abteilungsleiter für die Mitarbeiter eine Ebene tiefer sind wiederum deutsche Mitarbeiter.

Alle Mitarbeiter haben deutsche Arbeitsverträge.

Einen US Geschäftsführer hat die deutsche GmbH schon immer (länger als 15 Jahre). Dass die Abteilungsvorgesetzten teilweise im Ausland sitzen ist gibt es seit knapp 1 Jahr. In Teilbereichen geht dies jedoch wieder in deutsche Hände zurück.

@Ramses II: Was würdest Du daraus folgern. Wie würdest Du vorbauen ?

hemje

RI
Ramses II

05.03.2006 um 01:06 Uhr

hemje,

lass mich aml ein wenig meine Glaskugel befragen...

Ich sehe dass Ihr "Euer" Unternehmen in zwei Jahren nicht mehr wiedererkennen werdet.

Eure derzeitige "D", "CH" und "A" Konstruktion (nennt Ihr das nicht auch "D A CH"?) gaukelt Euch derzeit noch eine halbwegs heile Welt vor. Öffnet die Augen und fragt Euch einmal wohin all die Umorganisationen der vergangenen Jahre führen sollen.

In zwei Jahren wird Dir Deine Frage nur noch lächerlich erscheinen...

Konzentriert Euch auf das was vor Euch liegt, nicht auf das was hinter Euch liegt!

Ihr wisst dass Ihr "ROW" seid?

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