Einsicht in Gesprächsbögen über Zielvereinbarungsgespräche - hat der BR das Recht?
Hallo an alle!
In unserer Firma orientiert sich die persönliche jährliche Gehaltserhöhung an der Erreichung von vereinbarten Zielen. Die Personalgespräche finden immer Anfang April statt und sollten Ende April abgeschlossen sein. In den Bögen wird die Gehalterhöhung festgehalten, Ziele vereinbart, .... Der Ablauf der Gespräche soll gewissen Formalien folgen, die in einem extra Dokument festgehalten sind. Dieses Jahr läuft es besonders chaotisch mit den Bögen. Wir (als BR) haben viele Beschwerden bekommen, dass die Personalgespräche "zwischen Tür und Angel" gehalten wurden, Bögen bis jetzt nicht an den Arbeitnehmer zur Unterschrift gingen, Ziele an mehrere Mitarbeiter vergeben wurden (die sich aber ausschließen), Mitarbeiter gar nicht wussten, wie Ihre Gehalterhöhung aussieht (erst anhand der Gehaltsabrechnung) ...
Daraufhin wollten wir als BR stichprobenmäßig die Bögen einsehen und haben einige Abteilungen ausgewählt, von denen wir die Bögen sehen wollten (Nur so könnten wir die Anonymität der Mitarbeiter, die sich an uns gewendet haben, gewährleisten). Nach längerem hin und her lehnt der AG dies nun ab mit dem Verweis auf §83 BetrVerfG. (Einsicht in die Personalakte ist dem Mitarbeiter zu gewähren und dieser kann ein Mitglied des BR zur Einsichtnahme hinzuziehen).
Wir sind jetzt etwas am Zweifeln, ob er recht hat oder nicht. Wir wollen ja keine Einsicht in die Personalakten der Mitarbeiter sondern in eine Auswahl der Gesprächsbögen dieses Jahres. Lt. §80 müssen wir darüber wachen, dass die zugunsten der Mitarbeiter geltenden Vorschriften, ... eingehalten werden und man muss uns jederzeit die erforderliche Unterlagen zur Verfügung stellen.
Wie sollen wir aber überprüfen, ob die Bögen korrekt ausgefüllt und unterschrieben sind, wenn wir sie nicht einsehen dürfen?
Wie seht ihr das?
Danke!
Community-Antworten (12)
26.07.2006 um 19:53 Uhr
Hat Euch kein Kollege zum Personalgespräch dazugebeten?
PS: habe gerade im Fitting recherchiert: laut BetrVG § 87 RN 71 habt Ihr MBR bei formalisierten Mitarbeitergesprächen zur Vorbereitung von Zielvereinbarungen
ob das auch die Einsicht in die Bögen umfasst? Ich suche noch....
27.07.2006 um 00:23 Uhr
heyfisch,
es geht doch um Lohngestaltung, daher würde ich den §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG berücksichtigen.
Dann würde ich nachdenken, ob Ihr nicht einen Handlungsauftrag aufgrund einer MA-Beschwerde habt! Über die Berechtigung dieser Beschwerde wird im BR abgestimmt und Ihr habt beim AG auf Abhilfe hinzuwirken... Desweiteren bestünde eine Möglichkeit im Rahmen des § 82 BetrVG tätig zu werden.
27.07.2006 um 01:19 Uhr
Hi Lotte,
wir waren bei keinem Personalgespräch dabei. Wenn wir es gewesen wären, wäre es bestimmt auch alles ganz korrekt abgelaufen. Lt. unseren Informationen wurden Personalgespräche teilweise "zwischen Tür und Angel" ohne schriftliche Fixierung von Absprachen geführt. Uns geht es einfach darum, ob wir überprüfen können (oder dürfen), wie eine Richtlinie (die aus dem Dokument) umgesetzt wird. Was wir bisher mitbekommen haben, scheint da einiges schiefzulaufen (je nach Bereichsleiter).
Falls Du was zur Einsicht in die Bögen findest: Bitte melde Dich!
Wir wissen gerade nicht so wirklich, wie wir reagieren sollen. Wir könnten jeden Mitarbeiter bitten, uns eine schriftliche Einverständniserklärung zu geben. Das Problem ist nur, dass das wahrscheinlich diejenigen machen, bei denen es mies gelaufen ist, die anderen aber nicht. Und dann hat unser AG die Namen derjenigen, die sich beschwert haben.
Ist alles etwas schwierig :-(
Vielen Dank! lg, heyfisch
27.07.2006 um 01:23 Uhr
@heyfisch, Lotte Ich wäre ja eher geneigt den § 94 BetrVG hinzuzuziehen... ...dann klappt es auch mit der Mitsprache!
27.07.2006 um 01:24 Uhr
Heyfisch, habe noch mal hin und her gesucht, aber nichts zur Einsicht in Personalfragebögen gefunden. Das einzige, was ich im Fitting zu Fragebögen gefunden habe, war unter § 42 BetrVG Erstellen von Fragebögen anlässlich einer Betriebsversammlung. Nur den erstellt der BR natürlich selbst und wertet ihn aus.
Vielleicht weiß jemand anderes mehr als ich und meldet sich an dieser Stelle?
27.07.2006 um 01:25 Uhr
Kaum braucht man ihn, dann kommt er schon.
Kölner, wir haben uns überschnitten. Glaubst Du, dass der BR doch einsehen kann?
27.07.2006 um 01:28 Uhr
Den Bogen an sich - ja! Die einzelnen Beurteilungen - nein!
27.07.2006 um 01:32 Uhr
Kölner, Du bist klasse, gerade schlag ich den Fitting auf und genau unter §94 steht etwas zu Personalfragebögen (hab`ich im Stichwortverzeichnis nicht gefunden) Wenn ich es beim Schnelllesen richtig verstanden habe, geht es aber nur um die Erstellung, nicht um die Einsicht in die Fragebögen?
27.07.2006 um 01:33 Uhr
Schön, wenn Du meine Fragen schon beantwortest, bevor sie im Forum landen ;-)
27.07.2006 um 02:02 Uhr
Hi Ihr!
Erstmal: Find ich super, dass man hier soviel unterstützung bekommt!
@Kölner: Was meinst Du mit: Einsicht in den Bogen – Ja, die Beurteilung – Nein?
Den Bogen an sich kenn ich ja (... und füll ihn jedes Jahr brav aus)
Unsere Bögen sind zweigeteilt, einmal die Bewertung der Zeilerreichung (vom Mitarbeiter und dann vom Vorgesetzten) und dann die Zielvereinbarung für das nächste Jahr.
Uns geht es größtenteils um folgendes:
- ist der Bogen tatsächlich unterschrieben, sprich, hat der Mitarbeiter ihn jemals in der Endfassung gesehen
- wurden bestimmte Werte korrekt eingetragen
- anhand einer konkreten Beschwerde: Wurden Ziel doppelt vergeben.
Hätten wir eine bessere Chance, wenn wir sagen, uns genügen Kopien, die keine Bewertungen enthalten, die Ziele fürs nächste Jahr aber aufzeigen.
uff, ich glaub jetzt wirds wirklich bald kompliziert.
Vielleicht müssen wir ja auch mal eine Rechtsberatung einholen (unser AG hat die anscheinend schon in Anspruch genommen).
@Fayene
Danke für die Info, so wie ich es verstehe, müsste bei §82 die Initiative vom einzelnen Mitarbeiter her kommen, oder? Außer sich bei uns zu melden, traut sich das anscheinend leider keiner ...
Zu §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Wir werden ihn sicher demnächst zitieren.
Ich glaube langsam, das ist ein Grenzfall und Auslegungssache. Wir versuchen aber unser möglichstes!
Tschüss und gute Nacht! heyfisch
27.07.2006 um 09:39 Uhr
Hallo heyfisch, habt ihr eine Betriebsvereinbarung zu den Zielvereinbarungen. Diese ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und ggf. Nr. 6 sowie nach § 94 (Beurteilungsgrundsätze) und § 95 (Auswahlrichtlinien) erzwingbar, wenn die Zielvereinbarung arbeitsvertraglich oder kollejktiv geregelt ist. Mit einer BV könnt ihr auch das Einsichtrecht regeln.
27.07.2006 um 11:12 Uhr
heyfisch,
ganz so kompliziert ist es nicht! :-)
Den "Rahmen" für die Gehaltsanpassung bilden die standarisierten Formulare "Zielvereinbarung", hier seid Ihr über den § 94 mit im Boot. Z.B. gilt nur als akzeptiert, wenn von Vorg. + MA einvernehmlich unterschrieben - bei Meinungsverschiedenheit ist z.B. der nächst höhere Vorg. zu beteiligen usw..
Die konkreten "Zielvereinbarungen" (wie viele Ziele können definiert werden, %uale Aufteilung, x% Zielerreichung entspricht X € Gehaltsanpassung usw.) sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 mitbestimmungspflichtig.
Jetzt beschweren sich AN darüber, dass das Prozedere nicht eingehalten wird.
Möglichkeit 1) MA bittet ein BR-Mitglied im Rahmen §82 tätig zu werden. Daraus lässt sich ein Einblickrecht ableiten. Möglichkeit 2) MA reichen offizielle Beschwerde beim BR ein (§ 85 BetrVG).
Die MA-Beschwerden werden von Dir verneint. Also könnt Ihr beim AG nur auf Einhaltung eines vereinbarten Ablaufs hinwirken, wobei Euch der Einblick in ausgefüllte Zielvereinbarungen in der Tat nicht zusteht. Gibt es überhaupt eine BV oder zu welchen Bedingungen habt Ihr zugestimmt?
Habt Ihr keine entsprechende Vereinbarung, hat der BR bislang "gepennt" und Ihr solltet Euch jetzt zwingend darum kümmern, dieses Prozedere in einer BV festzuhalten.
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