Erstellt am 07.12.2006 um 07:27 Uhr von Mona-Lisa
@die Neue,
Beschluss fassen, dass ihr einen Rechtsanwalt (Arbeitsrecht!) mit dieser Sache beauftragt!
Schnappt euch anschliessend das "Schriftstück" und ab damit zu einem Rechtsanwalt!
Da würde ich an eurer Stelle nicht's selbst unternehmen!
Euer AG braucht eine mit einer Keule!
Erstellt am 07.12.2006 um 07:47 Uhr von Arbeiter
@die Neue,
laßt euch keine Angst machen, nicht wer am lautesten bellt hat Recht.
Ich würd mit dem hübschen Papier auch sofort zu einem Rechtsanwalt gehen der auf Arbeitrecht spezialisiert ist.
Erstellt am 07.12.2006 um 08:05 Uhr von Barbara
Hallo,
der BR hat das Recht Informationen, die er für seine Arbeit als erforderlich sieht , zu beschaffen.
Darauf zu achten, dass die Betriebsvereinbarung eingehalten wird gehört zu seinen Aufgaben.
Ob er mit den einzelnen AN persönlich spricht oder sich eines Fragebogens bedient ist egal.
Keine Agnst.
Ich würde sofort eine außerordentliche BR- Sitzung einberufen. Den AG schriftlich üner Zeit und Ort der Sitzung informieren.Auf die Tagesordnung : Beauftragung eines Anwalts mit der Durchsetzung der BR- Mitbestimmungsrechte.
Die Kosten trägt nach § 40 BetrVG der AG.
(Betriebsbuße unterliegt auch der Mitbestimmung und darf ohne Absprache mit dem BR nicht verhängt werden.)
Außerdem würde ich sofort die Gewerkschaft in die Firma holen.
Erstellt am 07.12.2006 um 09:58 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
deine Kreativität ist einfach unschlagbar! :-))
Erstellt am 07.12.2006 um 13:21 Uhr von user
@Ramses SUPER IDEE so würde ich es auch anstellen. Man kann sein Geld auch zum Fenster raus werfen wenn man möchte. Muß es aber auch nicht.