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BR soll Vertragsstrafe zahlen

DN
die Neue
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen KollegInnen, wir haben ein Problem. Bei uns wird die elektronische Zeiterfassung eingeführt, dazu haben wir eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, aber da halten sich unser GF und der Projektleiter nicht dran. Es gab massiv Beschwerden und Nachfragen beim BR. Um genauere Informationen zu erlangen haben wir Fragebögen zu diesem Thema - Umsetzung der BV und dem Projektplan - an die Mitarbeiter ausgeteilt. Haben wir als Möglichkeit des BR dem "Fitting" entnommen. Eine Information des GF war trotz mehrfacher Bemühungen unsererseits nicht möglich, dafür hat er die Fragebögen seinem Anwalt übergeben. Gestern haben wir ein Schriftstück erhalten, in dem wir beschuldigt werden den Betriebsfrieden massiv gestört zu haben, sollen alle Fragebögen und Daten vernichten (6 Einzelpunkte) und ein Schuldanerkenntnis unterzeichnen, dass wir eine Strafe von je 1000,- € an das KH zahlen, für jeden einzelnen Punkt, den wir nicht umsetzen. Dieses Schriftstück sollen wir bis morgen unterschrieben haben. Kennt sich jemand mit dem Sachverhalt aus und kann uns sagen, wie wir vorgehen können, was wir müssen oder nicht müssen. Danke schon mal.

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Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

07.12.2006 um 08:27 Uhr

@die Neue, Beschluss fassen, dass ihr einen Rechtsanwalt (Arbeitsrecht!) mit dieser Sache beauftragt! Schnappt euch anschliessend das "Schriftstück" und ab damit zu einem Rechtsanwalt! Da würde ich an eurer Stelle nicht's selbst unternehmen! Euer AG braucht eine mit einer Keule!

A
arbeiter

07.12.2006 um 08:47 Uhr

@die Neue, laßt euch keine Angst machen, nicht wer am lautesten bellt hat Recht. Ich würd mit dem hübschen Papier auch sofort zu einem Rechtsanwalt gehen der auf Arbeitrecht spezialisiert ist.

B
Barbara

07.12.2006 um 09:05 Uhr

Hallo, der BR hat das Recht Informationen, die er für seine Arbeit als erforderlich sieht , zu beschaffen. Darauf zu achten, dass die Betriebsvereinbarung eingehalten wird gehört zu seinen Aufgaben. Ob er mit den einzelnen AN persönlich spricht oder sich eines Fragebogens bedient ist egal. Keine Agnst. Ich würde sofort eine außerordentliche BR- Sitzung einberufen. Den AG schriftlich üner Zeit und Ort der Sitzung informieren.Auf die Tagesordnung : Beauftragung eines Anwalts mit der Durchsetzung der BR- Mitbestimmungsrechte. Die Kosten trägt nach § 40 BetrVG der AG. (Betriebsbuße unterliegt auch der Mitbestimmung und darf ohne Absprache mit dem BR nicht verhängt werden.) Außerdem würde ich sofort die Gewerkschaft in die Firma holen.

M
Mona-Lisa

07.12.2006 um 10:58 Uhr

@Ramses II, deine Kreativität ist einfach unschlagbar! :-))

U
user

07.12.2006 um 14:21 Uhr

@Ramses SUPER IDEE so würde ich es auch anstellen. Man kann sein Geld auch zum Fenster raus werfen wenn man möchte. Muß es aber auch nicht.

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