Arbeitsvertrag; Formulararbeitsverträge für TZ-kräfte - Vertragsstrafe?
Guten Morgen, unser AG hat uns (BR) neue Formulararbeitsverträge für TZ-,kräfte vorgelegt. Unter anderem steht unter §6, tritt der AN das Av nicht an, so hat der AN an den AG eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttogehalts zu zahlen. Desweiteren in §7, die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 6 Monaten für beite Seiten 2 Wochen. Ist das so ok?
Community-Antworten (4)
15.11.2009 um 11:24 Uhr
@SuzieQ, Vertragsstrafenregelungen in Formulararbeitsverträgen, sind rechtens solange auf die Angemessenheit geachtet wird...... Obergrenze für die Vertragsstrafe ist dabei der in der Kündigungsfrist erzielbare Verdienst.
15.11.2009 um 12:29 Uhr
pirat, danke. Das heißt, es dürfte nur ein halbes Monatsgehalt als Vertragsstrafe gelten. Wäre dann die Vertragsstrafenregelung nicht gänzlich unwirksam?
15.11.2009 um 12:42 Uhr
@SuzieQ, so steht es geschrieben.... Quelle: http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/neues-schuldrecht-vorsicht-bei-vertragsstrafenregelungen-im-arbeitsvertrag.html
15.11.2009 um 13:00 Uhr
pirat, danke.
Verwandte Themen
Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag - we sieht die Rechtslage aus?
ÄlterWie sieht die Rechtslage aus! In einem Arbeitsvertrag steht ein Absatz, dass bei einer rechtswidrigen und schuldhaften Nichtaufnahme der Arbeit oder der vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhä
Teilzeitbeschäftigung / ab wann Anrecht auf Vollzeitbeschäftigung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns im Betrieb mehrere Beschäftigte, die vor ca. 3 Jahren mit einer monatlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (400 Euro-Jobber) eingestellt wurden. Der Arbeitsvertrag
Arbeitsvertragsfragen - Vertragsstrafe?
ÄlterUnser lieber ArbGeber hat neue ArbVerträge rausgehauen. Dort heisst es, dass bei einer fristlosen Kündigung durch den ArbGeber "eine Vertragsstrafe in Höhe des hälftigen monatlichen Bruttoentgeltes i
1,10€ Kräfte(Gemeinnützige SGBII) - dürfen an der Betreibsratswahl teilnehmen Ja oder Nein
ÄlterUnsere Geschäftsführung sagt das unsere 1,10€ Kräfte(Gemeinnützige SGBII) nicht an der Betreibsratswahl teilnehmen dürfen. Wir sind aber der Meinung das die 1,10 €Kräfte doch daran teilnehmen dürfen,
450,- Euro Kräfte
ÄlterHallo liebe BR- Kollegen in Deutschland, ich habe einmal folgenden Fall: Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 350 Mitarbeitern. Hier zahlt der Chef jedes Jahr 40% Weihnachtsgeld vom Bruttolohn.