Arbeitsvertrag; Formulararbeitsverträge für TZ-kräfte - Vertragsstrafe?
Guten Morgen, unser AG hat uns (BR) neue Formulararbeitsverträge für TZ-,kräfte vorgelegt. Unter anderem steht unter §6, tritt der AN das Av nicht an, so hat der AN an den AG eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttogehalts zu zahlen. Desweiteren in §7, die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 6 Monaten für beite Seiten 2 Wochen. Ist das so ok?
Community-Antworten (4)
15.11.2009 um 11:24 Uhr
@SuzieQ, Vertragsstrafenregelungen in Formulararbeitsverträgen, sind rechtens solange auf die Angemessenheit geachtet wird...... Obergrenze für die Vertragsstrafe ist dabei der in der Kündigungsfrist erzielbare Verdienst.
15.11.2009 um 12:29 Uhr
pirat, danke. Das heißt, es dürfte nur ein halbes Monatsgehalt als Vertragsstrafe gelten. Wäre dann die Vertragsstrafenregelung nicht gänzlich unwirksam?
15.11.2009 um 12:42 Uhr
@SuzieQ, so steht es geschrieben.... Quelle: http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/neues-schuldrecht-vorsicht-bei-vertragsstrafenregelungen-im-arbeitsvertrag.html
15.11.2009 um 13:00 Uhr
pirat, danke.
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