Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag - we sieht die Rechtslage aus?
Wie sieht die Rechtslage aus! In einem Arbeitsvertrag steht ein Absatz, dass bei einer rechtswidrigen und schuldhaften Nichtaufnahme der Arbeit oder der vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000,00 € zu zahlen sind. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Community-Antworten (3)
07.09.2006 um 21:30 Uhr
@Rudi Sind 5.000€ ein Monatsgehalt? Die Klausel an sich ist schon in Ordnung!
07.09.2006 um 22:32 Uhr
Nein das Monatsgehalt ist nicht mal die Hälfte von 5000 €.
( ca.2300 € Brutto)
07.09.2006 um 22:44 Uhr
Es gibt Gerichtsurteile, die ein Monatsgehalt für in Ordnung halten. Es gibt sogar ein Urteil aus D'dorf, dass überhaupt keine Vertragsstrafe akzeptiert, wenn man lediglich eine Stelle nicht antritt!
Moralisch ist das alles wenig erbaulich: Zwangsmassnahmen zum Festhalten eines AN? Schon kurios...
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