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Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag - we sieht die Rechtslage aus?

R
rudi
Jan 2018 bearbeitet

Wie sieht die Rechtslage aus! In einem Arbeitsvertrag steht ein Absatz, dass bei einer rechtswidrigen und schuldhaften Nichtaufnahme der Arbeit oder der vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000,00 € zu zahlen sind. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

07.09.2006 um 21:30 Uhr

@Rudi Sind 5.000€ ein Monatsgehalt? Die Klausel an sich ist schon in Ordnung!

R
rudi

07.09.2006 um 22:32 Uhr

Nein das Monatsgehalt ist nicht mal die Hälfte von 5000 €.

( ca.2300 € Brutto)

K
Kölner

07.09.2006 um 22:44 Uhr

Es gibt Gerichtsurteile, die ein Monatsgehalt für in Ordnung halten. Es gibt sogar ein Urteil aus D'dorf, dass überhaupt keine Vertragsstrafe akzeptiert, wenn man lediglich eine Stelle nicht antritt!

Moralisch ist das alles wenig erbaulich: Zwangsmassnahmen zum Festhalten eines AN? Schon kurios...

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