Wie sieht die Rechtslage aus!
In einem Arbeitsvertrag steht ein Absatz, dass bei einer rechtswidrigen und schuldhaften
Nichtaufnahme der Arbeit oder der vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000,00 € zu zahlen sind. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen
weitergehenden Schaden geltend zu machen.