Verbot von Essen und Trinken am AP!!!1
Hallo
unser AG hat vor in unseren Produktionshallen ein absolutes Verbot von essen und trinken einzuführen. Wie gehen wir damit um???? Auch wiederverschliesbare Flaschen können nicht geduldet werden. Wo dürfen wir den trinken? Da trinken ein meschliches Grundbedürfnis ist darf man es uns nicht verbieten.
Hat jemand Hilfestellungen für uns????
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (1)
11.04.2017 um 19:04 Uhr
Die Frage ist, ob es sicherheits- / gesundheitsrelevante Vorschriften gibt, die der Arbeitgeber umsetzen muss. Dann ist das so.
Ansonsten ist es eine Frage der Ordnung im Betrieb (also § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) wo gegessen, getrunken, geraucht und sonst was wird. Ihr müsst also mit dem Arbeitgeber nach Lösungswegen suchen.
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