Trinken in Büro ist verboten
Moin, ich arbeite in eine Behinderten Einrichtung die über 2 Stockwerke geht. Im ersten Stockwerk haben wir ein Mitarbeiterbüro. Im zweiten Stockwerk wohnen Bewohner. Auf den Dachboden ist unser Pausenraum den wir nie nutzen, da wir dort kein Telefon und oder nicht für die Bewohner da sein können. Die Bewohner können nicht auf den Dachboden (dort ist nur eine Treppe) Nun hat der Chef gesagt, dass ab sofort da Essen und Trinken im Büro verboten ist! Essen können ja viele Mitarbeiter verstehen aber nicht das Trinken (z. B. bei Übergabe den berühmten Kaffee) Meine Frage ist, kann bzw. darf er das Trinken und oder Essen im Büro verbieten?
Community-Antworten (24)
27.12.2013 um 20:05 Uhr
Habt ihr keinen BR kann er es so einfach verbieten. Frag mich nur warum ihr den Pausenraum nicht nutzt. Es muss halt nur die Pausen zeit für Einzelne geregelt sein. Müssen ja nicht alle gleichzeitig Pause machen.
27.12.2013 um 21:07 Uhr
Doch, wir haben einen BR! Aber hat da der BR mitzureden? Der EL hat einfach einen normalen Zettel an der Bürotür gehangen wo drauf steht "Essen und Trinken ist im Büro untersagt" (Argumentation ist... Elektrogeräte... - mit einen Grinsen und Kommentar "ich finde noch mehr...")
Wir haben immer zu 4 Pause. Alle gleichzeitig zu einer bestimmten Zeit (19.00Uhr- 19.30 Uhr). Ist anders auch nicht zu regeln wegen den Ablauf der Bewohner. (Versorgung) Wir gehen nicht nach oben, Raum kalt, Dachboden, alle Privaten Sachen liegen im Büro, nur Treppen bis auf den Dachboden (Raucher müssen immer hoch und runter laufen), Kein PC usw.
27.12.2013 um 21:26 Uhr
Ich würde auf jeden Fall meine Mitbestimung einzufordern! Aus dem Arbeitsschutzgesetz geht hervor, dass der Arbeitnehmer jederzeit während der Arbeitszeit genügend Flüssigkeit zu sich nehmen kann! Als Kompromiss könnte ich mir vorstellen die Mitarbeiter essen im Pausenraum haben aber die Möglichkeit Wasser , Kaffee und Rotwein im Büro zu sich zu nehmen. Rauchen sollte eh im Büro verboten sein da gibts doch bestimmt noch irgendwo einen Balkon lach
27.12.2013 um 21:50 Uhr
@Raspberrybomb
Von dem was ich gelesen habt in den paar Zeilen habt ihr noch viel mehr und größere Baustellen. War es vorher nicht verboten, sprich geduldet, in den Büroräumen zu trinken (natürlich kein Alkohol) betrifft dies Ordnung und Verhalten nach § 87 Abs1. also auch der Mitbestimmung, vorausgesetzt natürlich dem stehen keine anderen gesetzlichen, gesundheits, oder Sicherheitsrichtlinien entgegen. Dies könnte z. B. die elektrischen Geräte sein. Diese müssten zumindest von eurem Elektriker überprüft werden. Nächste Baustelle bei euch sind die Sozialräume---sprich Pausenräume. Auch dafür gibt es Vorschriften wie die ausgestaltet werden müssen und wie sie beheizt sein müssen. Mal googlen oder in der Arbeitsstättenverordnung nach schauen. Nächste Baustelle.... Pause ist Pause und in dieser wird nicht gearbeitet. Von daher braucht ihr im Pausenraum weder einen PC noch. Wenn der AG euch gemeinsam Pause machen lässt weil er es sonst arbeitstechnisch nicht anders hin bekommt ist dies sein Problem und nicht die der MA. Hier mal einen Blick ins Arbeitszeitgesetz machen. Spätestens nach 6 Stunden müsst ihr Pause machen. Auch hier kann der BR seine Mitbestimmung wahr nehmen. auch die Verteilung der Pausen. Hat der BR schon mal an Schulungen gedacht? Das war es erst einmal von mir. :-)
28.12.2013 um 10:24 Uhr
Ich stimme Snooker zu. Der BR sollte von seiner Mitbestimmung aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung im Betrieb) gebrauch machen.
Wenn da Unsicherheit besteht, hilft auch schon ein Blick in einen Kommentar zum BetrVG (z.B. Fitting oder Däubler) zum § 87 BetrVG.
28.12.2013 um 11:22 Uhr
Pausenraum muss weder Telefon noch PC haben. Es reicht also eine einfache Ausstattung welche den Aufenthalt und ggf essen und trinken ermöglicht. Hier werden Ansprüche erhoben betreffend der Ausstattung welche keine Rechtsgrundlage haben. Wenn ein AN am Arbeitsplatz trinkt und dadurch ggf Schäden an Elektro oder technischen Geräten entstehen, kann er haftbar gemacht werden. Das Büro ist nun einmal ein Arbeitsraum und KEIN Pausenraum.
28.12.2013 um 13:45 Uhr
@schmitti Und dennoch lässt sich deine Aussage so nicht pauschalieren.
28.12.2013 um 14:23 Uhr
Richtig, die von dir hier in Antwort 1 getroffene aber auch nicht.
„Habt ihr keinen BR kann er es so einfach verbieten.“
28.12.2013 um 14:27 Uhr
Würde ich aber als AG so machen wenn kein BR vorhanden. Wer oder was sollte mich erst mal dagegen hindern?
28.12.2013 um 14:30 Uhr
warum sollte ich als chef das nicht verbieten können? auch mit betriebsrat.
28.12.2013 um 16:23 Uhr
Wenn es dort einen ActionHero geben würde (auch ohne BR), würde dieser solange mit Gesetzbüchern, Kommentaren und Urteilssammlungen werfen, bis er es begriffen hätte. Oder es zumindest leid wäre, die ständig wiederkehrenden Beulen ärztlich behandeln lassen zu müssen.
28.12.2013 um 18:37 Uhr
Von Tausend macht es halt nur einer ActionHero und deshalb kommen so viele AG leider damit durch.
28.12.2013 um 20:43 Uhr
mit welchen würdest du denn werfen wollen? jetzt bin ich gespannt.
29.12.2013 um 16:19 Uhr
Eigentlich ganz einfach, und hoffentlich auch für einen Nubbel zu verstehen……
Die BRD ist ein Rechtsstaat (Art. 20, 28 GG). Der Bürger ist in die verfassungsmäßige Ordnung eingebunden. AG und AN bewegen sich im Geltungsbereich der für alle oder bestimmte Gruppen geltenden Gesetze. So darf ein AG sein Direktionsrecht nicht in einer Weise ausüben, die gegen ein Gesetz oder sonstige gewachsene Normen verstößt (betriebliche Übung).
Der AG darf sein Direktionsrecht also nur "nach billigem Ermessen" ausüben, sagt § 106 GewO. Die Vorgabe des Gesetzes geht aber noch weiter. Das Leistungsbestimmungsrecht des AG wird zudem durch den Arbeitsvertrag, kollektive Regelungen und die für alle geltenden Gesetze eingeschränkt. Was § 106 GewO vorgibt, ist ja nicht neu. Diese Grenzen hatte das BAG schon früher gezogen so unter anderem in: BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83.
Nach Satz 2 gilt dies auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Unabhängig davon, ob ein BR besteht oder nicht.
Weitere Einschränkungen ergeben sich aufgrund einem nach §§ 241, 242 u. 315 BGB bestehendem eingeschränktem Ermessens- und Billigkeitsspielraum.
So gilt für die Billigkeitskontrolle, dass grundsätzlich ein objektiver Maßstab anzulegen ist. Es sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zu dem Zeitpunkt vorlagen, zu dem der AG seine Ermessensentscheidung zu treffen hatte. So das BAG am 10.05.2005 - 9 AZR 294/04.
Der AG wahrt billiges Ermessen, wenn er die wesentlichen Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat. Wenn nicht, gibt’s Backpfeifen von ActionHero.
Die Billigkeitskontrolle umfasst auch die Prüfung, ob die Maßnahmen des AG dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen. Er soll nämlich sicherstellen, dass alle AN gleichermaßen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Die Billigkeit wird inhaltlich durch die eingangs bereits angesprochenen Grundrechte bestimmt.
Weitere Einschränkungen können sich auch aus dem AGG ergeben. Auch aus einer bestehenden Fürsorgepflicht können sich hier Einschränkungen ergeben.
Billigkeit hat nichts mit "billig" im Sinn von "günstig" oder "minderwertig" zu tun. Das ZEIT-Lexikon definiert "Billigkeit" als "die Beurteilung eines Rechtsfalls nach dem natürl. Gerechtigkeitsempfinden, in Ergänzung des geschriebenen Rechts, um Härten zu mildern". Der Maßstab der Billigkeit soll gewährleisten, das die Rechte des Vertragspartners, der kein Bestimmungsrecht hat und deswegen in der schwächeren Position ist, ausreichend gewahrt bleiben. Der Schutzgedanke der Billigkeit dient zusammen mit § 242 BGB auf vielen Gebieten der Verhinderung von Machtmissbrauch. Quelle: Nachschlagewerk ZEIT-Lexikon vom Zeit-Verlag
Ich hoffe, dass dieses erst mal ausreicht, die Spannung bei Nubbel zu beenden……
29.12.2013 um 16:30 Uhr
@ Snooker
„Von Tausend macht es halt nur einer ActionHero und deshalb kommen so viele AG leider damit durch.“
Und warum führt das jetzt zu deiner Grundsatzaussage, nach der ein AG hier machen kann was er will; und du selbst es auch so machen würdest, währst du ein AG? Nur weil sich nur wenige mit Ei…i. d. H. finden, führt das doch noch lange nicht dazu, hier ein Art von Narrenfreiheit zu haben…….
29.12.2013 um 16:36 Uhr
Dies wäre mir jetzt zu ausschweifend und nicht mehr zielführend zur eigentlichen Frage.
29.12.2013 um 19:57 Uhr
Hä…..habe ich jetzt die fünf 35 Prozentigen intus oder Du?
Genau die Beantwortung der Frage, und damit die Lieferung einer Begründung deiner bisherigen Aussagen, warum du es hier etwas anders siehst als ein ActionHero, gehört zum Thema und würde vielleicht zur Klärung beitragen.
Es ist doch überhaupt nicht gesagt, ob ein ActionHero hier mit seiner Ansicht richtig liegt. Da du hier ja anderer Meinung zu sein scheinst, solltest du es doch auch begründen können.
Ich wäre der Letzte, der nicht bereit wäre hier noch etwas dazu zu lernen. Das mache ich auch heute noch jeden Tag.
29.12.2013 um 21:07 Uhr
Und warum führt das jetzt zu deiner Grundsatzaussage, nach der ein AG hier machen kann was er will; und du selbst es auch so machen würdest, währst du ein AG? Mit Verlaub, ich glaube, dass das jetzt eine wirklich zu gewagte Interpretation dessen ist, was Snooker mit seinem Statement eigentlich ausdrücken wollte. Dein Empfinden liegt vielleicht doch an den 5 fünfundreißigprozentigen ;-))
29.12.2013 um 21:15 Uhr
@nicoline nicht umsonst meine Antwort 16. Würde ne endlos Diskusion werden die zum Schluss keinen Nährwert mehr hätte. ;-)
29.12.2013 um 21:19 Uhr
du held, das war viel geschwafel, ohne bodensatz dieser arbeitgeber verbietet es in den büros, nicht generell also obacht
29.12.2013 um 21:24 Uhr
Du Oberheldin, Wo liest Du denn das in der Eingangsfrage?
29.12.2013 um 23:02 Uhr
oh snooker, schon wieder vom rheinischen virus infiziert? du bist echt lernresistent.
"Nun hat der Chef gesagt, dass ab sofort da Essen und Trinken im Büro verboten ist!"
29.12.2013 um 23:09 Uhr
Ebend drum Du Strohpuppe vor kölsche Kneipen, um nichts anderes geht es...um essen und trinken im Büro. von was anderem war nie die Rede. Wenn Deine Augen was anderes gesehen haben, solltest Du diesem Irrtum dem Kleinhirn mitteilen.
29.12.2013 um 23:30 Uhr
Habe meine letzte Antwort gelöscht, weil ich mich zu einer Beleidigung hin reißen ließ.
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