Erstellt am 05.12.2006 um 16:47 Uhr von huettenwolf
Hallo drea26,
die Frage kannst du nur mit eurem Tarifvertrag beantworten. Bei uns z.B steht drin, dass anspruchsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten AV steht. Wer also vor der Auszahlung des Weihnachtsgeldes gekündigt hat, um zum Jahresende gehen zu können und dabei allle Fristen einhalten will, hat keinen Anspruch. Lies mal in eurem Tarifvertrag nach.
Erstellt am 05.12.2006 um 21:59 Uhr von Pyroman
Ich war 16 Jahre bei der Versicherung DEBEKA und muß zum Jahresende meinen Beruf aus Gesundheitlichen Gründen und anratung meines Aztes Kündigen.
Nun hat man mir das Weihnachtsgeld gestrichen.
Ist das rechtens?
Bitte wenn möglich antworten , ich weiß mir keinen Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt am 06.12.2006 um 00:32 Uhr von paula
lieber pyroman
kommt bei dir der tarifvertrag zur anwendung? innendienst oder außendienst?