Kurzarbeit - wie lange vorher hat die GL den MA die geplante Kurzarbeit anzuzeigen?
Hallo,
wie lange vorher hat die Geschäftsleitung den Mitarbeitern Die geplante Kurzarbeit anzuzeigen.
Wann vorher muss ausserdem die Kurzarbeit beim Arbeitsamt angemeldet werden.
mfg.R.schmidt
Community-Antworten (1)
04.12.2006 um 21:37 Uhr
rgjs,
die Voraussetzungen für Kurzarbeit sind im SGB III ab § 169 geregelt. Dort bitte einmal nachlesen.
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