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Kurzarbeit - wie lange vorher hat die GL den MA die geplante Kurzarbeit anzuzeigen?

R
rgjs
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie lange vorher hat die Geschäftsleitung den Mitarbeitern Die geplante Kurzarbeit anzuzeigen.

Wann vorher muss ausserdem die Kurzarbeit beim Arbeitsamt angemeldet werden.

mfg.R.schmidt

4.52101

Community-Antworten (1)

F
Fayence

04.12.2006 um 21:37 Uhr

rgjs,

die Voraussetzungen für Kurzarbeit sind im SGB III ab § 169 geregelt. Dort bitte einmal nachlesen.

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