Falsche Lohnabrechnung bei Gehaltsumwandlung - wer haftet?
Der Arbeitgeber läßt die Lohnabrechnung extern machen, dabei ist der dortigen Mitarbeiterin bei der Berechnung der Gehaltsumwandlung für die Betriebliche Altersversorgung über einen Zeitraum von über einem Jahr ein gravierender Fehler unterlaufen. Sie hat zum Vorteil der Belegschaft zu wenig Steuern abgezogen. Die Mitarbeiter haben davon nichts bemerkt. Erst als bei der Steuerprüfung festgestellt wurde, sind die Mitarbeiter informiert worden. Der Arbeitgeber hat darauf die Mitarbeiter aufgefordert die Steuerschulden bei dem Finazamt auszuleichen. Das bedeutet zum Teil eine Nachzahlung von weit über 1000 Euro. Die meisten Kollegen haben das Geld nicht. Frage wer haftet bei ein nicht korrekten Abrechnung?
Community-Antworten (3)
24.04.2008 um 12:26 Uhr
Die Steuerschuld liegt allein bei dem Mitarbeiter, an den hält sich ja auch das Finanzamt. Der Mitarbeiter hat ja auch seine Abrechnung zu kontrollieren, das gilt nicht nur für Fehlbeträge. Eine Haftbarmachung der Lohnabrechnungsstelle ist sicherlich nicht möglich, allerdings können die betroffenen Mitarbeiter beim Finanzamt einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, dem mit Sicherheit auch aus diesen Gründen entsprochen wird.
24.04.2008 um 12:29 Uhr
Zunächst mal der Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt.
Ich denke die Steuerschuld muss auch nicht auf einmal ausgeglichen werden. In der Regel akzeptieren die Finanzämter (und dann auch speziell bei einer solch plausiblen Erklärung) eine Stundung und die Zahlung von Teilbeträgen auf 2-3 Jahre, bzw. die Verrechnung mit künftigen Steuererstattungen im Rahmen der LSt-Erklärung.
24.04.2008 um 12:30 Uhr
ooops... da war rolfo2 etwas schneller....
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