BV über Abmahnungen? Sollen wir dieses versuchen oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Hallo,ich bin der Ette! Ich hab da mal ne Frage über BV-Abmahnung. Kürzlich bekam ein MA von uns eine Abmahnung.Dieser MA hatte dann ein Gespräch mit der BL. Die BL hat diesen MA Vergangene Abmahnungen(von vor 3 und 5 Jahren vorgelegt)und dann mit Kündigung gedroht. Die GL +BL nutzen diese älteren Abmahnungen als Druckmittel. Jetzt wollten wir, also der BR eine BV über Abmahnungen dem AG vorlegen wo diese dann nach 2 Jahren aus der PA entfernt werden sollen. Jetzt die Frage: Sollen wir dieses versuchen oder gibt es da noch andere Möglichkeiten? Danke im vorraus. Bin zum ersten mal hier im forum!
Community-Antworten (5)
22.11.2008 um 08:46 Uhr
Eine solche BV ist nciht erzwingbar und ich kann mir nciht vorstellen dass euer AG so einer schwindelerregenden Herleitung über § 87 Abs 1 Satz 1 folgen würde. Wenn solltet ihr dem AG vielleicht eine solche BV schmackhaft machen, so nach dem Motto, dass er doch auch Vorteile hat, da alles den gleichen Gang geht, und auch seine Fehler hierbei dann gegen null gehen. Versuchen könnt ihr also das auszuhandeln dann kommt es nur drauf an, wie gut ihr in der Verhandlung seid.
Viel Erfolg
22.11.2008 um 15:05 Uhr
Hallo Neskia! Erst einmal danke an dich und Don Johnson. Nein es wahren alles verschiedene,aber uns geht es in erster linie darum,das wir evtl. unterbinden können das der AG die älteren Abmahnungen nicht mehr als Druckmittel einsetzen kann.
22.11.2008 um 16:21 Uhr
@Ette Das einzige was wirklich Sinn macht, ist die AN mal aufzuklären!
22.11.2008 um 18:10 Uhr
. . . in der gängigen Rechtsprechung werden im allgemeinen Abmahnungen, die älter als 2 Jahre sind, nicht mehr beachtet (besonders schwere Vergehen ausgeklammert). Also lasst Euch man nicht so leicht ins Bockshorn jagen . . . .
22.11.2008 um 18:59 Uhr
Ette, halte eine BV zum Thema Abmahnung für völlig überflüssig. Vor Gericht wird jede Abmahnung, kommt es zum KschProzess noch einmal gesondert geprüft. Eine veraltete Abmahnung hat dann kaum eine Chance. Mit einer BV könntet Ihr dem AG unwillentlich das Rüstzeug geben, die Abmahnungen rechtlich einwandfrei zu gestalten.
Verwandte Themen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
Auskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
Hallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Abmahnungen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen , mich beschäftigt im Moment eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Geschäftsführer bezüglich Abmahnungen. Nachdem er mir zusagte den Betriebsrat bei Auspruch v
Abmahnung außerhalb der AZ geht das? BR wurde nicht informiert.
Hallo Liebe Kollegen und Kolleginnen, "habe da mal eine Frage zum Thema Abmahnungen" Hier der Fall: Eine MA fährt zur Spätschicht(Produktion:14:30-11:00Uhr),hält davor um 14:00Uhr noch an unserem
Abmahnungen, Suspendierung, Kündigung
Guten Abend in die Runde. Wir hatten heute ein Gespräch das wir nicht recht einzuordnen wissen. Wir sind eine Einrichtung in der Altenpflege, eine Kollegin die Dauernachdienst arbeitet, hat auch einen