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BV über Abmahnungen? Sollen wir dieses versuchen oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?

E
Ette
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich bin der Ette! Ich hab da mal ne Frage über BV-Abmahnung. Kürzlich bekam ein MA von uns eine Abmahnung.Dieser MA hatte dann ein Gespräch mit der BL. Die BL hat diesen MA Vergangene Abmahnungen(von vor 3 und 5 Jahren vorgelegt)und dann mit Kündigung gedroht. Die GL +BL nutzen diese älteren Abmahnungen als Druckmittel. Jetzt wollten wir, also der BR eine BV über Abmahnungen dem AG vorlegen wo diese dann nach 2 Jahren aus der PA entfernt werden sollen. Jetzt die Frage: Sollen wir dieses versuchen oder gibt es da noch andere Möglichkeiten? Danke im vorraus. Bin zum ersten mal hier im forum!

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Community-Antworten (5)

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DonJohnson

22.11.2008 um 08:46 Uhr

Eine solche BV ist nciht erzwingbar und ich kann mir nciht vorstellen dass euer AG so einer schwindelerregenden Herleitung über § 87 Abs 1 Satz 1 folgen würde. Wenn solltet ihr dem AG vielleicht eine solche BV schmackhaft machen, so nach dem Motto, dass er doch auch Vorteile hat, da alles den gleichen Gang geht, und auch seine Fehler hierbei dann gegen null gehen. Versuchen könnt ihr also das auszuhandeln dann kommt es nur drauf an, wie gut ihr in der Verhandlung seid.

Viel Erfolg

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Ette

22.11.2008 um 15:05 Uhr

Hallo Neskia! Erst einmal danke an dich und Don Johnson. Nein es wahren alles verschiedene,aber uns geht es in erster linie darum,das wir evtl. unterbinden können das der AG die älteren Abmahnungen nicht mehr als Druckmittel einsetzen kann.

K
Kölner

22.11.2008 um 16:21 Uhr

@Ette Das einzige was wirklich Sinn macht, ist die AN mal aufzuklären!

W
wölfchen

22.11.2008 um 18:10 Uhr

. . . in der gängigen Rechtsprechung werden im allgemeinen Abmahnungen, die älter als 2 Jahre sind, nicht mehr beachtet (besonders schwere Vergehen ausgeklammert). Also lasst Euch man nicht so leicht ins Bockshorn jagen . . . .

L
Lotte

22.11.2008 um 18:59 Uhr

Ette, halte eine BV zum Thema Abmahnung für völlig überflüssig. Vor Gericht wird jede Abmahnung, kommt es zum KschProzess noch einmal gesondert geprüft. Eine veraltete Abmahnung hat dann kaum eine Chance. Mit einer BV könntet Ihr dem AG unwillentlich das Rüstzeug geben, die Abmahnungen rechtlich einwandfrei zu gestalten.

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