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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsplan - wann gilt ein Urlaub als genehmigt?

C
cm0202
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wann gilt ein Urlaub als genehmigt? Wenn er auf einer allge. Liste für alle MA und für das ganze Jahr vom AG-Beauftragten unterschriebn wurde oder nur wenn der AG-Beauftragte auf dem persönlichen Urlaubsschein des MA unterschrieben hat? Danke!

6.11502

Community-Antworten (2)

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Waschbär

01.12.2006 um 15:24 Uhr

Hi fand diesen Schlauen text im "Keller", habe leider keine Zeit ...... musst selber sehen ob er hilft .

Genehmigung durch den Arbeitgeber erforderlich - fristlose Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt Die zeitliche Festlegung des Urlaubs ist grundsätzlich zunächst einmal Sache des Arbeitgebers. Er hat dabei jedoch die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, er kann den Wünschen aufgrund dringender betrieblicher Belange (z.B. wichtiger Auftrag, der zur Erledigung ansteht oder personeller Engpass, Urlaubssperre) oder aufgrund konkurrierender Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer nicht nachkommen. In letzterem Falle muss der Arbeitgeber nach sozialen Gesichtspunkten (Betriebszugehörigkeit, Alter, schulpflichtige Kinder, etc.) entscheiden, welchem Urlaubsantrag der Vorrang gebührt. Einen einmal genehmigten Urlaubsantrag kann der Arbeitgeber nur noch ganz ausnahmsweise aus dringenden betrieblichen Gründen widerrufen.

Hat der Arbeitgeber nach Auffassung des Arbeitnehmers seinen Urlaubsantrag zu Unrecht abgelehnt, muss der Arbeitnehmer den Weg über die Arbeitsgerichte gehen, wenn er die Genehmigung seines Urlaubsantrages durchsetzen will. Der Arbeitnehmer muss jedoch dringend davor gewarnt werden, den nicht genehmigten Urlaub -sozusagen im Selbstvollzug- gleichwohl anzutreten. Mit diesem eigenmächtigen Urlaubsantritt riskiert der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses.

F
Fayence

01.12.2006 um 19:50 Uhr

cm0202,

Du bist vielleicht witzig! In Unkenntnis Eurer betrieblichen Gepflogenheiten/Vereinbarungen, kann diese Frage hier nicht beantwortet werden! Oder hoffst Du darauf, dass Dir an dieser Stelle z.B. Euer Personalchef eine verbindliche Auskunft erteilt? :-)

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