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Schadenersatz - darf die Betriebsleitung diese Kosten als unbezahlte Mehrarbeit geltend machen?

K
ksualk
Jan 2018 bearbeitet

durch unachtsamkeit werden in unserem betrieb desöfterem falsche paletten mit teueren protukten von mittarbeitern ausgelagert verpackt und versand .nach rücksendung vom kunden müssen diese wieder ausgepackt und eingelagert werden beziehungsweise auch neu versand werden durch diese arbeiten entstehen erhebliche kosten für den betrieb darf die betriebsleitung diese kosten als unbezahlte mehrarbeit geltend machen

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Community-Antworten (5)

P
pit47

01.12.2006 um 13:26 Uhr

Hallo ksualk, dieses ist ein Betriebsrisiko des AG, die Arbeit muss bezahlt werden.

W
Waschbär

01.12.2006 um 13:32 Uhr

ksualk,

nein, die mehrarbeit muss bezahlt werden ! es obliegt dem AG die arbeit so zu oragnisiren das so etwas nicht vorkommt, ausserdem darf er ja,niemannden zur Haftung "Abstempeln" ohne das er Beweise hat , in deinem Fall "ist es ja sogar eine Kollegtiv Bestrafung".

Der Ag muss auch hier eine rechtlich einwandfreie Regelung finden.

R
raphael

01.12.2006 um 13:54 Uhr

Hallo Ramses II,

so einfach, wie du das schilderst, ist die Rechtslage keinesfalls. Der AG muß den Mitarbeitern wenigstens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht so gar Vorsatz, nach- weisen, um Schadenersatz zu erhalten.

raphael

W
Waschbär

01.12.2006 um 14:15 Uhr

Min R ²,

Hast es als GBRV auch nicht immer leicht ?

B
Banacker

01.12.2006 um 23:19 Uhr

"durch unachtsamkeit werden in unserem betrieb"

"nein, die mehrarbeit muss bezahlt werden ! es obliegt dem AG die arbeit so zu oragnisiren das so etwas nicht vorkommt,"

Also, was denn nun? Wie soll ein Arbeitgeber Unachtsamkeit "umorganisieren"?!?

Ich denke, wenn es sich um Unachtsamkeit handelt, dann sollten die Mitarbeiter auch die Verantwortung zum Teil mittragen. Diese gefährden schließlich die Arbeitsplätze auch der Kollegen kopfschüttel

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