In unserem Betrieb soll ein Betriebsrat gewählt werden, der Wahlvorstand ist gewählt worden und hat während seiner ersten Sitzung beschlossen, einen rein informativen Aushang auszuhängen, da es im Vorfeld einige Bedenken von Seiten der Betriebsleitung gab. Dieser Aushang wurde von der Betriebsleitung nach 2 Tagen abgenommen, mit der Begründung, der Wahlvorstand hätte den Inhalt und das Aushängen mit der Betriebsleitung absprechen müssen. Des weiteren bekam jedes Wahlvorstandsmitglied einen Brief der Betriebsleitung, in dem es aufgefordert wurde nachfolgende Aushänge und deren Inhalt mit der Betriebsleitung abzusprechen. Ich sehe hier eine klare Behinderung des Wahlvorstandes, habe allerdings keinen Gesetzestext in der Wahlordnung gefunden.