Durch Einführung der 37h Woche fällt für die Betriebswerkstatt 1h Bereitschaft weniger an.
Der Werksleiter möchte den betroffenen nach dem 3Satz Freitags weniger bezahlen!
Der BR hat ihm mitgeteilt, er möge sein Vorhaben unterlassen, da wir nach §87 Punkt 4 + 10 Mitbestimmung haben.
Es liegt eine Berechnungsgrundlage für das Bereitschaftsgeld vor. Der BR hat mitgeteilt, dass man eine BV Bereitschaftsgeld earbeiten möchte. Die alte Regelung hat bis zur BV Inkrafttretung gültigkeit.
Jetzt hat der BR erfahren, dass der Werksleiter per Email das Lohnbüro angewiesen hat,
die Zahlung "Freitag" um X € zu kürzen!!!

Wie sollen wir uns als BR verhalten?