Vorfestagsarbeit- in diesem Jahr kein Freizeitausgleich?
da die Vorfestarbeitstage in diesem Jahr auf einem Samstag fallen, erhalten wir für diese Tage keinen freien Tag ( Lt. Arbeitgeber). Muss unser Arbeitgeber uns diesen Tag dann wie ein Feiertag vergüten ???
Community-Antworten (7)
01.12.2006 um 12:20 Uhr
Hallo Birna, im Entgeltfortzahlungsgesetz heist es: wenn auf Grund eines Feiertages die Arbeit ausfällt ist er zu bezahlen!(nicht wörtlich!!!)
01.12.2006 um 12:24 Uhr
Hallo Brina,
ist der Samstag für euch ein Arbeitstag?
MfG Angi1
01.12.2006 um 13:19 Uhr
Ich arbeite in der Altenpflege, d.h wir arbeiten rund um die Uhr.
01.12.2006 um 14:03 Uhr
Hallo, Einem AN steht der Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung zu auch wenn der Vorfeiertag(Heiligabend und Silvester) ein Samstag oder Sonntag ist. ( Regelung in BAT und TVDRK) BAG 30.07.1992- 6AZR 283/91 Ausgleichzeiträume sind nicht geregelt. Man orientiert sich an den Ausgleichzeiträimen für ein Feiertag - 3 Monate. Zusätzliche Zuschläge gibt es nicht. BAG 13.12.2001- 6 AZR 709/00
02.12.2006 um 17:27 Uhr
Brina, was bringt Dich eigentlich auf die Idee, dass die Samstage - 23. und 30.12.2006 - Vorfeiertage/Vorfesttage sind?
Weder Heiligabend noch Sylvester waren jemals als gesetzlicher Feiertag anerkannt, sondern diese stellen in manchem Tarifvertrag die "Vorfeiertage/Vorfesttage" mit entsprechender Feiertagsvergütung dar!
02.12.2006 um 18:27 Uhr
Brina, ein Polizist hat einen ähnlichen Sachverhalt durchurteilen lassen, allerdings mit dem Unterschied, dass es um Feiertage am Sonntag ging und um den Freizeitausgleich, den man laut BAG schon dadurch erhält, dass man ja frei für Sonntag erhält. Man bekommt de Fakto dann nur noch die Feiertagszuschläge. Leider habe ich das Urteil nicht zur Hand...
03.12.2006 um 12:01 Uhr
lieben Dank für Eure Antworten, habt mit weiter geholfen. Euch Allen einen schönen 1. Adventstag.
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