W.A.F. LogoSeminare

Betriebliche Übung - freiwillige Zulage?

J
jens9
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb erhalten einige Mitarbeitern zusätzlich zum Grundlohn eine freiwillige Zulage. Diese wurde in den letzten Jahren beim 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) mit einberechnet. In diesem Jahr wurde sie ohne Mitteilung nicht mit berechnet. Es wurde nur der Grundlohn als WG ausgezahlt. Frage: Kanndie Zulage einfach gestrichen werden oder ist hier eine betriebliche Übung entstanden? Bemerkung: Bei jeder tariflichen Lohnerhöhung wir vermerkt, dass eine freiwillige Zulage gezahlt wird, die aber jederzeit gestrichen werden kann.

Vielen Dank

Jens

3.39401

Community-Antworten (1)

W
wiewo

01.12.2006 um 08:57 Uhr

hallo jens9

wie Du selbst schreibst, wird bei Euch immer der Zusatz ".... die aber jederzeit gestrichen werden kann...." immer dazugeschrieben. Das ist dann auch so und man kann sich hier nicht auf "betriebliche Übung" beziehen.

Nicht die feine Art ist es allerdings, dies ohne jede Vorabinformation einfach durchzuziehen.

Ihre Antwort