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Überstunden - kann der AG dem MA anordnen, wie und wann er seine Überstunden abbauen soll?

M
Madbrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein im Aufbau befindlicher BR und haben noch nicht immer eine Antwort für alle Fragen parat.Hier nun die Frage: Kann der AG den MA anordnen, wie und wann er seine Überstunden abbauen soll? MfG. Danke.

4.94603

Community-Antworten (3)

K
Konrad

30.11.2006 um 08:50 Uhr

Wenn bei Euch im Betrieb nichts per Betriebsvereinbarung geregelt ist, kann der Arbeitgeber durch Direktionsrecht das auch entscheiden. Der BR sollte in einer BV solche Dinge regeln, wie , wann und wie viel Mehrarbeit genommen und abgebaut werden kann. BR hat da Mitbestimmung.

A
Angi1

30.11.2006 um 10:33 Uhr

Hallo Madbrat,

im Fitting § 87 RN 149 "Der Abbau von Überstunden, also das Gegenteil der vorübergehenden Verlängerung der Arbeitzeit, ist nicht mitbestimmungspflichtig."

MfG Angi1

K
Kölner

30.11.2006 um 16:50 Uhr

Alternative: TV!

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