Überstunden - kann der AG dem MA anordnen, wie und wann er seine Überstunden abbauen soll?
Hallo, wir sind ein im Aufbau befindlicher BR und haben noch nicht immer eine Antwort für alle Fragen parat.Hier nun die Frage: Kann der AG den MA anordnen, wie und wann er seine Überstunden abbauen soll? MfG. Danke.
Community-Antworten (3)
30.11.2006 um 08:50 Uhr
Wenn bei Euch im Betrieb nichts per Betriebsvereinbarung geregelt ist, kann der Arbeitgeber durch Direktionsrecht das auch entscheiden. Der BR sollte in einer BV solche Dinge regeln, wie , wann und wie viel Mehrarbeit genommen und abgebaut werden kann. BR hat da Mitbestimmung.
30.11.2006 um 10:33 Uhr
Hallo Madbrat,
im Fitting § 87 RN 149 "Der Abbau von Überstunden, also das Gegenteil der vorübergehenden Verlängerung der Arbeitzeit, ist nicht mitbestimmungspflichtig."
MfG Angi1
30.11.2006 um 16:50 Uhr
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