Arbeitsschutz / Räumungsübung - eine "muss" oder "kann" Regelung?
Hallo liebe Kollegen/Innen,
ist eine "Gebäuderäumungsübung" eine "muss" oder "kann" Regelung.
Im voraus vielen Dank für eure Antworten.
Gruß Cicero
Community-Antworten (3)
28.11.2006 um 12:14 Uhr
Hallo Cicero
Setze Dich mit der für Euch zuständigen Feuerwehr in Verbindung. Hier kannst Du Termine zur Brandschutzübung machen. Die letzte Räumung bei uns war im Mai diesen Jahres, nicht gemeldet,ein Mitarbeiter des Restaurants hat mit dem Mülleimerdeckel den Brandmelder eingeschlagen. Mein AG wollte diese Übung immer gern ohne Kunden, nun waren Sie dabei, es gab die Sorte: Was soll der Scheiß und die, welche davon begeistert waren: Hab ich noch nie mitgemacht finde ich toll,prima organisiert. Zwar fragt die Feuerwehr bei ihren Begehungen wann die letzte Übung war Durch Unterweisung und Übung soll den Mitarbeitern die nötige Sensibilität für die Brandverhütung und das erforderliche Wissen vermittelt werden. Die Unterweisungen müssen regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, wiederholt werden. Verhaltensregeln zur Verhinderung von Bränden und erste Selbsthilfemaßnahmen bei einem Brandausbruch müssen z. B. durch Brandschutzübungen und Unterweisungen in der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen geübt werden. Feuerlöschübungen sollten mit dem Brandschutzamt bzw. der zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden.
Der vorbeugende Brandschutz schafft die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Weitere Einzelheiten zur Praxis des baulichen Brandschutzes sowie der betrieblichen Brandschutzpraxis enthält die Informationsschrift "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (BGI 560). Um ein Optimum der Maßnahmen für den eigenen Betrieb zu erreichen, sollte das Gespräch mit den externen Partnern (zuständige Baugenehmigungs- und Arbeitsschutzbehörde, örtliche Feuerwehr, Sachverständige der Sachversicherer) gesucht werden. Eine effektive Möglichkeit, die Einhaltung der Brandschutzanforderungen für den laufenden Betrieb und den vorbeugenden Brandschutz insgesamt zu befördern, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, die in gewissen Fällen von Seiten der Sachversicherer gefordert wird. Er hat die Aufgabe, die Brandschutzverantwortlichen im Betrieb in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. In § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Benennung von "Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen", im Rahmen der Notfallmaßnahmen aufgeführt. Diese sind je nach den Gefährdungen, den betrieblichen Gegebenheiten und der Zahl der Beschäftigten zu organisieren. Konkrete Vorgaben, ab wann ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen ist, bestehen auf dieser Grundlage nicht.
28.11.2006 um 14:27 Uhr
Akira, eines musst Du mir mal verraten!
Hast Du eigentlich eine Art "Warnmelder", wenn Fragen aus Deinem Spezialgebiet auftauchen? ;-))
29.11.2006 um 09:53 Uhr
Hallo Fayence Guten Morgen Hier die Antwort auf deine Frage: Nö
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