Pausendiskussion bei Teiltzeitkräften und kein Ende - hat jemand eine gute Idee?
Hallo,
bei uns im Unternehmen gibt es dauernd Diskussionen über die Pausen. Die 6 Stunden-Kräfte wollen keine Pause machen, weil sie ja 6 Stunden durcharbeiten dürfen und dann lieber nach hause gehen, als nach 4 Stunden Pause zu machen und somit 6:30 im Betrieb sein zu müssen (alles Frauen, die wollen Heim, hat ja einen Grund weshalb sie Teilzeit arbeiten). Wie können wir das regeln? Am besten mit einer BV? Hat jemand eine gute Idee?
Danke im voraus und viele Grüße
mearas
Community-Antworten (6)
28.11.2006 um 11:04 Uhr
@ mearas,
erklär mir mal bitte,warum die Notwendigkeit da ist,das die 6 Std-Kräfte die Pause machen müssen !
28.11.2006 um 12:00 Uhr
Eine direkte Notwendigkeit besteht natürlich nicht. Es ist nur seit Jahren so, dass die MA Pause machen durften wie sie wollten, wenn einer keine gemacht hat (auch die Vollzeitkräfte) hat sich niemand darum geschert. Jetzt muss der AG darauf achten, das die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die MA maulen rum, weil sie so schnell wie möglich nach Hause wollen. Und um die Maulerei und den Unmut so gering wie möglich zu halten, sind wir auf der Suche nach einer guten Lösung. Bevor jetzt das Geschei losgeht, dass wir als BR schon lange vorher gegen die Missachtung der Pausenregelungen hätten vorgehen müssen, hier unsere Meinung: Wir als BR sind für die AN da, und solange die keine Pause machen wollen, werden wir sie nicht zwingen. Sie dürfen ja wenn sie wollen.... Das nur zur Vorbeugung :-)
28.11.2006 um 12:14 Uhr
Genau durch ein BV und zwar eine erzwingbare da die Lage und verteilung der Arbeitszeit einschließlich der Pausen dem Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 2 unterliegt. Da ist der AG also gezwungen eine Einigung mit euch zu erzielen. Die Einigungsstelle kostet Geld und sieht sicher auch keinen Sinn darin eine Pause vorzuschreiben solange sich alles im Gesetztesrahmen bewegt.
28.11.2006 um 13:58 Uhr
@Rechtso
Entschuldige bitte das ich klugscheiße aber es heist nicht §87 Abs.2 sondern §87 Abs.1 Ziff.2
28.11.2006 um 14:03 Uhr
Der Rechtso dankt dem Olli
28.11.2006 um 15:09 Uhr
Hallo Olli, es heißt § 87 Abs. 1 Nr. 2.
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