Erstellt am 28.11.2006 um 10:04 Uhr von Bergmann
@ mearas,
erklär mir mal bitte,warum die Notwendigkeit da ist,das die 6 Std-Kräfte die Pause machen müssen !
Erstellt am 28.11.2006 um 11:00 Uhr von mearas
Eine direkte Notwendigkeit besteht natürlich nicht. Es ist nur seit Jahren so, dass die MA Pause machen durften wie sie wollten, wenn einer keine gemacht hat (auch die Vollzeitkräfte) hat sich niemand darum geschert. Jetzt muss der AG darauf achten, das die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die MA maulen rum, weil sie so schnell wie möglich nach Hause wollen. Und um die Maulerei und den Unmut so gering wie möglich zu halten, sind wir auf der Suche nach einer guten Lösung.
Bevor jetzt das Geschei losgeht, dass wir als BR schon lange vorher gegen die Missachtung der Pausenregelungen hätten vorgehen müssen, hier unsere Meinung: Wir als BR sind für die AN da, und solange die keine Pause machen wollen, werden wir sie nicht zwingen. Sie dürfen ja wenn sie wollen....
Das nur zur Vorbeugung :-)
Erstellt am 28.11.2006 um 11:14 Uhr von Rechtso
Genau durch ein BV und zwar eine erzwingbare da die Lage und verteilung
der Arbeitszeit einschließlich der Pausen dem Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.
2 unterliegt.
Da ist der AG also gezwungen eine Einigung mit euch zu erzielen.
Die Einigungsstelle kostet Geld und sieht sicher auch keinen Sinn darin eine Pause vorzuschreiben solange sich alles im Gesetztesrahmen bewegt.
Erstellt am 28.11.2006 um 12:58 Uhr von DerOlli
@Rechtso
Entschuldige bitte das ich klugscheiße aber es heist nicht §87 Abs.2 sondern §87 Abs.1 Ziff.2
Erstellt am 28.11.2006 um 13:03 Uhr von Rechtso
Der Rechtso dankt dem Olli
Erstellt am 28.11.2006 um 14:09 Uhr von pit47
Hallo Olli,
es heißt § 87 Abs. 1 Nr. 2.