Pausebezahlung bei drei-schichtig arbeiten?
im Manteltarifvertrag Südwürttemberg-Hohenzollern steht unter §3 Absatz 8.7. dass in drei schichten oder mehr als drei schichtig oder nur in der Nachtschicht ist ausreichend Gelegenheit zur Einnahme der Mahlzeiten zu gewähren.....Der Monatslohn oder das Gehalt werden fortgezahlt...
Mit kurzen Sätzen, die Pausen müssen bezahlt werden.
Jetzt hat mich ein Kollege angesprochen, der meint, wenn jemand in drei Schichten arbeitet, müsse er in allen Schichten. Egal ob Früh-, spät- oder Nachtschicht, die Pausen bezahlt bekommen. Nicht nur die Nachtschicht. Zumindest 30 min. davon.
Wie seht ihr das? Stimmt das so?
Ich meinte immer, er müsse 1 woche Früh, 1 Woche Spät und 1 Woche Nacht haben, dann vielleicht. Aber er arbeitet 1 Woche Früh, 1 Woche spät und 2 Wochen NAcht. Das aber Regelmäßig..
Hab leider nix genaueres gefunden...
Community-Antworten (5)
27.11.2006 um 19:08 Uhr
@cheechtweety, (was für ein Nickname...)
der 8.7 sagt es doch klar aus. Der Kollege, der 1 Woche Früh, 1 Woche spät und 2 Wochen Nachtschicht arbeitet, ist doch eindeutig im 3 Schicht - System. Er bekommt die Pausen in allen 3 Schichten bezahlt.
27.11.2006 um 22:26 Uhr
Mona Lisa hat recht. In dem Moment wenn ein 3 Schicht Modell ansteht, wird in allen 3-Schichten die Pause bezahlt. Ob -früh-spät oder nacht.
28.11.2006 um 12:28 Uhr
ok, vielen Danke. Werde dieses Thema gleich in der morgigen BR-Sitzung ansprechen....
28.11.2006 um 13:00 Uhr
Wäre das eurer Meinung nach auch so wenn ich block-schichten hätte? 8 Wochen lang früh und Spätschicht, dann 8 Wochen lang nur Nachtschicht? Wäre ja auch eine 3 Schicht.
29.11.2006 um 01:53 Uhr
In diesem Fall kommt es darauf an, ob diese Block-Schicht vom Arbeitgeber gewünscht ist. Ist sie vom Arbeitgeber gewünscht würde ich sagen das die Pausen bezahlt werden. Wenn es dein eigener Wunsch ist " nein". Dann steht dir die Pausenzahlung nur in der NS zu.
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