im Manteltarifvertrag Südwürttemberg-Hohenzollern steht unter §3 Absatz 8.7. dass in drei schichten oder mehr als drei schichtig oder nur in der Nachtschicht ist ausreichend Gelegenheit zur Einnahme der Mahlzeiten zu gewähren.....Der Monatslohn oder das Gehalt werden fortgezahlt...

Mit kurzen Sätzen, die Pausen müssen bezahlt werden.

Jetzt hat mich ein Kollege angesprochen, der meint, wenn jemand in drei Schichten arbeitet, müsse er in allen Schichten. Egal ob Früh-, spät- oder Nachtschicht, die Pausen bezahlt bekommen. Nicht nur die Nachtschicht.
Zumindest 30 min. davon.

Wie seht ihr das? Stimmt das so?

Ich meinte immer, er müsse 1 woche Früh, 1 Woche Spät und 1 Woche Nacht haben, dann vielleicht.
Aber er arbeitet 1 Woche Früh, 1 Woche spät und 2 Wochen NAcht. Das aber Regelmäßig..

Hab leider nix genaueres gefunden...